DGUV – KEKS – Kölner Eltern- und Kinderselbsthilfe e.V. https://keks-koeln.de Beratung für Elterninitiativen Wed, 26 Mar 2025 08:43:12 +0000 de hourly 1 https://wordpress.org/?v=6.8.1 https://keks-koeln.de/wp-content/uploads/2017/02/cropped-favicon-32x32.gif DGUV – KEKS – Kölner Eltern- und Kinderselbsthilfe e.V. https://keks-koeln.de 32 32 Angebote der der DGUV https://keks-koeln.de/2025/03/26/angebote-der-der-dguv/ Wed, 26 Mar 2025 08:43:12 +0000 https://keks-koeln.de/?p=15524 Weiterlesen →]]> Die DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) ist die Unfallversicherung für alle Kindertagesstätten, so auch Elterninitiativen. Es sind alle Kinder und das Personal gegen Unfälle (Personenschäden) bei einer versicherten Tätigkeit gesetzlich unfallversichert. Die Kosten für die gesetzliche Unfallversicherung tragen im Falle der Kinder die Kommunen in NRW bzw. das Land NRW. Für die Beschäftigten muss der Träger die Beiträge an den zuständigen Unfallversicherungsträger entrichten. Die DGUV bietet zahlreiche Informationen und Fortbildung für Kitas bzw. dort Beschäftigte, vorrangig natürlich zum Thema Sicherheit und Unfallprävention. Eine Übersicht ihrer Leistungen für Kitas findet man hier: https://www.unfallkasse-nrw.de/sicherheit-und-gesundheitsschutz/betriebsart/kitas.html

Auf der Seite https://www.sichere-kita.de/ findet man gut aufbereitete Vorschriften, wie bauliche Gegebenheiten und Einrichtungen anbelangt. Auf dem grafischen Modell der Startseite kann man einzelne typische Räume anklicken, dort finden sich dann einzelne zu beachtende „Punkte“ (im Leitungsbüro wäre dies „Büroarbeitsplatz“) und nach dem Anklicken von diesen werden die diesbezüglichen Vorgaben/Vorschriften angezeigt. Diese sind auch bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen zu beachten.

Die kostenfreien (!) Seminare und Fortbildungsangebote wenden sich an an Träger, Führungskräfte und Einrichtungsleitungen, Personalvertretungen, Sicherheitsbeauftragte sowie Planerinnen und Planer/Architektinnen und Architekten, auch Anreisekosten (sofern die Fortbildung nicht per Zoom angeboten wird) werden (zumindest in Teilen) erstattet. Neben solchen zu Sicherheitsaspekten gibt es auch welche zu Bewegung und Psychomotorik. Zur Seminarübersicht geht es hier: https://caruso-unfallkasse-nrw.bgnet.de/

Kommt es in der Kita zu einem Unfall, so meldet man diesen der Unfallkasse und erhält einen Fragebogen, auf welchem der Unfallhergang einzutragen ist. Ergibt sich hierbei, dass der Unfall nicht möglich gewesen wäre, wenn die Vorschriften eingehalten worden wären, wird dies Rückfragen auslösen.

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Kranke Kinder in der Kita https://keks-koeln.de/2024/10/31/kranke-kinder-in-der-kita/ Thu, 31 Oct 2024 12:34:30 +0000 https://keks-koeln.de/?p=14717 Weiterlesen →]]> Eine Info unserer Münsteraner Kolleg*innen: Kranke Kinder in der Kita: In einem Parade-Infoschreiben des Gesundheitsamtes Münster wird u.a. dargestellt, in welchen Fällen Kinder nicht in die Kita gebracht werden dürfen und ab wann der Kita-Besuch nach einer Erkrankung wieder möglich ist. Das steht aber im Mitgliederbereich der Münsteraner, auf welches Ihr keinen Zugriff habt, deswegen alternativ: https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Merkblaetter/Wiederzulassung/Wiederzulassung_Tabelle.pdf?__blob=publicationFile
Etwas niederigschwelliger und nicht explizit auf meldepflichtige Krankheiten bezogen ist das Plakat der DGUV zum Thema. Diese erläutert: „Kranke Kinder dürfen eine Kindertagesbetreuung nicht besuchen – sie gehören nach Hause. Wenn eine Kindertagesbetreuung klare Hausregeln dazu aufstellt, lassen sich Diskussionen mit den Eltern vermeiden, ob das Kind aus Sicht der Einrichtung zu krank für den Besuch einer Kindertagesbetreuung ist. Das Plakat in sieben Sprachen unterstützt bei der Erklärung und Durchsetzung der Regeln.
Die auf dem Plakat formulierten Empfehlungen sind sehr eng mit dem Berufsverband der Kinder- und Jugendärzt*innen e.V. (BVKJ) abgestimmt. Diese sehen 24 Stunden Karenzzeit bei Durchfallerkrankungen als ausreichend an. Ebenso spricht medizinisch nichts dagegen, das Kind bereits nach 24 Stunden Fieberfreiheit wieder zur Kindertagesbetreuung zu schicken, wenn der Allgemeinzustand gut ist. Nur in Ausnahmen wird bei Durchfallerkrankungen eine bakterielle oder virale Ursache kinderärztlich bestätigt. Ergibt diese eine infektiöse Gastroenteritis, so gelten selbstverständlich die 48 Stunden. Im Alltag der Kindertagesbetreuung kommen allerdings häufiger nicht infektiöse Ursachen vor. Bitte haben Sie Verständnis, wenn ein solches Plakat, was immer auch nur als Empfehlung zu verstehen ist, nicht alle erdenklichen Fälle für jeden zufriedenstellend abdecken kann.“

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