Referentenentwurf – KEKS – Kölner Eltern- und Kinderselbsthilfe e.V. https://keks-koeln.de Beratung für Elterninitiativen Fri, 16 Jan 2026 09:47:56 +0000 de hourly 1 https://wordpress.org/?v=7.0 https://keks-koeln.de/wp-content/uploads/2017/02/cropped-favicon-32x32.gif Referentenentwurf – KEKS – Kölner Eltern- und Kinderselbsthilfe e.V. https://keks-koeln.de 32 32 Petition gegen die Streichung der Eingruppen-Sonderförderung https://keks-koeln.de/2026/01/16/petition-gegen-die-streichung-der-eingruppen-sonderfoerderung/ Fri, 16 Jan 2026 09:40:20 +0000 https://keks-koeln.de/?p=16924 Weiterlesen →]]> Der kurz vor Weihnachten vorgelegte Referentenentwurf für die Veränderung des bestehenden Kinderbildungsgesetzes sieht eine vollständige Streichung der Eingruppen-Sonderförderung ab 2028 vor. Diese Streichung von bis zu 15.000€/Jahr ist ohne Zweifel existenzbedrohend für die eingruppigen Einrichtungen. Dem Ministerium ist das vollkommen bewusst. Drei betroffene Einrichtungen haben stellvertretend für viele weitere eine Petition gegen diese Streichung gestartet: https://c.org/SdNQtHDbLt

Die „teuren“ eingruppigen Kindertagesstätten, darunter zahlreiche Elterninitiativen aber eben auch Waldkindertagesstätten, bilinguale Einrichtungen oder auch solche in ländlichen Räumen sollen also zu Gunsten des Landeshaushalts über die Klinge gehen. Dies ist in unseren Augen ein eindeutiger Verstoß gegen das verbriefte Wunsch- und Wahlrecht der Eltern und ein mit-Füßen-treten jahrezehntelangen ehrenamtlichen und bürgerschaftlichen Engagements in und für Elterninitiativen und pädagogisch besondere Konzepte sowie die Kinder.

Die Stellungnahme der Landesarbeitsgemeinschaft Elterninitiativen findet ihr hier:
https://lage-nrw.org/lage-stellungnahme-zum-referentenentwurf/

Eine Probeberechnung der finanziellen Auswirkung des Referentenentwurfes für eine eingruppige Einrichtung in Gesamtschau hier:
https://lage-nrw.org/daffke-finanzvergleich-eingruppige-einrichtungen-vorher-nachher/
(aus dieser ergibt sich, dass über den Eingruppenzuschlag hinaus auch noch andere Punkte des Referentenentwurfes die eingruppigen Einrichtungen benachteiligen, so dass sich für diese eine Gesamteinbuße von 22.000-23.000€ ergibt).

Wir möchten euch eindringlich darum bitten, euch mit den Auswirkungen des Referentenentwurfes auf die kleinen Kindertagesstätten und Elterninitiativen kritisch zu befassen und nach euren Möglichkeiten entschieden darauf hinzuwirken, dass der Referentenentwurf so nicht verabschiedet wird.

Bitte zeichnet und teilt folgende Petition. Erstellt von drei kleinen betroffenen Elterninitiativen, die hier stellvertretend für alle betroffenen Einrichtungen stehen: https://c.org/SdNQtHDbLt

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Proteste gegen Streichung Eingruppenzuschlag https://keks-koeln.de/2026/01/08/proteste-gegen-streichung-eingruppenzuschlag/ Thu, 08 Jan 2026 10:15:50 +0000 https://keks-koeln.de/?p=16887 Weiterlesen →]]> Der Entwurf zur Revision des Kinderbildungsgesetzes sieht die Streichung des Eingruppenzuschlages ab 2028 vor.
Dies hieße bis zu 15.000€/Jahr weniger für jede eingruppige Einrichtung, sofern vor 2008 gegründet. Ich rechne kurz durch: 15.000€ weniger geteilt durch 20 Kinder durch 12 Monate hieße pro Monat +62,50 € Elternbeitrag. Für viele Familien wäre das fast eine Verdopplung des Monatsbeitrages.

Was kann man gegen diese Pläne machen?

Schreibt an „euren“ Landtagsabgeordneten (Sitz der Kita) oder meinetwegen auch an alle Landtagsabgeordneten eurer Stadt/Kommune; zumindest aber an die schwarzgrünen. Das muss sehr zeitnah geschehen, denn spätestens am 20. Januar wird die schwarzgrüne Landesregierung darüber entscheiden, ob ihr aktueller Entwurf für ein verändertes Kitagesetz noch geändert wird, bevor er in den Landtag zur Abstimmung eingebracht wird.

Die wenigsten Landtagsabgeordneten sind nah genug an der Kita-Finanzierung von Elterninitiativen dran, wie ihr. Daher werden sie sich bei ihrer Entscheidung im Landtag im Zweifel auf die Informationen ihrer eigenen Fachleute verlassen. Es gilt also, euer konkretes „Wissen aus der Praxis“ an die darüber abstimmenden Politiker aller politischen Fraktionen im Landtag zu bringen. Dafür könnt Ihr die Unterlagen auf der Webseite unserer Münsteraner Kolleg:innen von DAFFKE unter https://www.daffke-muenster.org/post/referentenentwurf-zur-kibiz-revision nutzen (dort unten unter „von DAFFKE“). Es finden sich dort Vorlagen für Schreiben an Politiker usw.

Es wird _nicht_ ausreichen, dass KEKS und die Landesarbeitsgemeinschaft der Elterninitiativen LAGE Protestschreiben versenden. Wir können ja viel behaupten. Es braucht den Protest und die konkreten Situationsschilderung, was es KONKRET für EURE Einrichtung bedeuten würde, wenn dieser Zuschuss entfällt.

Wendet euch auch bitte an den Landeselternbeirat; dieses Schreiben sollte stärker aus Elternsicht geschrieben sein: Warum ihr euch für eine (eingruppige) Elterninitiative entschieden habt, was es bedeutet, wenn die Monatsbeiträge entsprechend erhöht werden müssten für die Finanzen eurer Familie.

KEKS hat schon vor Weihnachten die Landtagsabgeordneten aus Köln angeschrieben, die Landesarbeitsgemeinschaft die Jugendpolitischen Sprecher im Landtag , Ministerpräsident und Ministerium. Wie gesagt, das wird nicht reichen.
Die Vorstände unsere eingruppigen Mitglieder, soweit vor 2008 gegründet, haben hierzu separat eine E-Mail von uns erhalten.

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Stellungnahme zum Referentenentwurf KiBiz https://keks-koeln.de/2019/06/27/stellungnahme-zum-referentenentwurf-kibiz/ Thu, 27 Jun 2019 09:12:28 +0000 https://keks-koeln.de/?p=5075 Weiterlesen →]]> Die Landesarbeitsgemeinschaft der Elterninitiativen (LAGE) in Nordrhein-Westfalen begrüßt den mit dem Referentenentwurf „Gesetz zur Einführung des Gesetzes zur frühen Förderung und Bildung von Kindern und zur Änderung des Schulgesetzes“ erfolgten Versuch, die Auskömmlichkeit der Finanzierung von Kindertagesstätten herzustellen.

Leider müssen wir feststellen, dass die Definition der „Auskömmlichkeit“ hinsichtlich der Personal­ausstattung offenbar anhand eines Kompromisses von 2007 (sog. Konsenspapier) vorgenommen wird. Obwohl sich die wissenschaftlichen Erkenntnisse zu Personal­standards (Fach­kraft-Kind-Schlüssel) sowie hinsichtlich der Förderbedarfe von Kindern maßgeblich verändert haben, sieht der Referentenentwurf diesbezüglich keinerlei Verbesserungen bei den Standards vor. 

Im Gegenteil: Die in der Anlage zu § 33 angestrebten Pauschalen reichen auch weiterhin nicht aus, um die „zusätzlichen“ sonstigen Personal­­kosten für Krankheits-, Fortbildungs- und Urlaubs­vertre­tungen und Hauswirtschaftskräfte sowie für die Zeiten für Praxisanleitung, Vor- und Nach­bereitung und für die Umsetzung der Erziehungspartnerschaft mit den Eltern zu finanzieren.  
Dem Gruppentyp III c werden real sogar vier Personalstunden entzogen, indem die Ressourcen deut­­lich reduziert werden. Zudem fehlt es in diesem Gruppentyp an einer klaren Vorgabe zum Personalschlüssel. Der zulässige Einsatz von sog. „Sonstigen Kräften“ regelt dies jedenfalls nicht. Dies trifft insbesondere auch kleine, eingruppige Einrichtungen, die oft 45 Wochenstunden anbieten.

Die auf den ersten Blick ersichtliche Anhebung der Kopfpauschalen reduziert sich bei genauem Blick erheblich, wenn man den realen Zuwachs nach Abzug der nun hinzugerechneten, aber bereits zuvor im System vorhandenen Zusatzpauschalen usw. berücksichtigt.

Wir begrüßen die geplante jährliche Anhebung der Sachkosten nach dem Verbraucherindex. Leider ist der Warenkorb für anfallende Sachkosten nicht entsprechend den Entwicklungen der letzten Jahre angepasst worden, wurde also nicht (einmalig) deutlich erhöht. Da 90 % der Zuschüsse für Personalkosten anfallen, ist davon auszugehen, dass die Zuschüsse für die verbliebenen 10 % für die Sachkosten des Trägers von Anfang zu gering sind. (s. hierzu Stellungnahme der LAG Freie Wohlfahrts­pflege)

Hinsichtlich § 48 Abs. 1 Flexibilisierung der Betreuungszeiten würden wir uns aus Gründen des Kindes­wohls dringend eine Klarstellung in der Formulierung wünschen, dass kein Kind länger als neun Stunden täglich in einer Einrichtung verbringen sollte. (s. hierzu Stellungnahme der Internationalen Vereinigung der Waldorfkindergärten e.V.).

Aus pädagogisch-konzeptionellen Gründen wäre es zudem wünschenswert, wenn die Tages­einrich­tung zur Sicherung ihres Bildungs- und Erziehungsauftrags nach Anhörung des Eltern­beirates Kernzeiten festlegt, damit die pädagogische Qualität in der Kita nicht deutlich zurück­gestellt wird.
(§ 27 Abs. 2).

Auch von der Regelung zur Flexibilisierung der Betreuungszeiten sind insbesondere kleine (ein­gruppige) Einrichtungen betroffen, die mit weniger Personal die Rahmen­bedingungen für die flexible Betreuung der Kinder aufrechthalten müssen, ohne dass Kompensationsmöglichkeiten durch Vertretungen im Team bzw. durch Zusammenlegung einzelner Teilgruppen (z. B. Nachmittags­gruppen) gibt.

Hier muss es einen „auskömmlichen“ Ausgleich für kleine Einrichtungen geben. Der weiterhin bestehende Eingruppenzuschlag in Höhe von 15.000,00 EUR allein ist dafür nicht ausreichend. Entsprechend den Kostensteigerungen in den letzten zehn Jahren ist dieser zudem ebenfalls anzuheben. (Gleiches gilt insbesondere auch für den Zuschuss für Waldkindergärten mit ihren vorgeschriebenen höheren Fachkraft-Kind-Schlüssel. (s. hierzu Stellungnahme des Landes­verbandes der Wald- und Naturkindergärten NRW e.V.))

Hinsichtlich des Verbots in § 51, zusätzliche Elternbeiträge einzuziehen, erinnern wir nachdrücklich daran, dass Elterninitiativen (arme Träger) zwecks Erbringung ihres Trägeranteils auf  Beiträge der Eltern ange­wiesen sind, welche zusätzlich zu den Entgelten für Mittagessen vom Träger erhoben werden. Wir bitten dringend um Klarstellung in der Formulierung, um Missverständnissen vorzubeugen.

 

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