Aktuelles – KEKS – Kölner Eltern- und Kinderselbsthilfe e.V. https://keks-koeln.de Beratung für Elterninitiativen Thu, 02 Jul 2026 08:42:55 +0000 de hourly 1 https://wordpress.org/?v=7.0 https://keks-koeln.de/wp-content/uploads/2017/02/cropped-favicon-32x32.gif Aktuelles – KEKS – Kölner Eltern- und Kinderselbsthilfe e.V. https://keks-koeln.de 32 32 Nähere Infos zur Demo am 03.07.! https://keks-koeln.de/2026/07/02/naehere-infos-zur-demo-am-03-07/ Thu, 02 Jul 2026 08:29:46 +0000 https://keks-koeln.de/?p=18121 Weiterlesen →]]> Info des DGB: Der ver.di-Bezirk Köln-Bonn-Leverkusen ruft gemeinsam mit dem DGB Köln und der GEW Köln zu einer Demonstration unter dem Motto „KiBiz bleibt Mumpitz” auf.

Hauptkritikpunkte der Gewerkschaften sind die Einführung des Kern- und Randzeiten-Modells, die Möglichkeit der zusätzlichen Überbelegung von Gruppen und die kleinteiligen Buchungsschritte von Betreuungszeiten. Zusätzlich reichen die zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel bei weitem nicht aus.

„Die Reform bedeutet mehr Belastung für die Beschäftigten und weniger Qualität für die Kinder“, sagt Tjark Sauer, ver.di-Geschäftsführer. „Die er-hoffte Stabilisierung der Öffnungszeiten wird so nicht erreicht. Durch die Re-form wird die Situation eher verschärft, indem das Berufsfeld unattraktiver gemacht wird.“

Gemeinsam mit dem DGB Köln und der GEW Köln ruft der ver.di-Bezirk Köln-Bonn-Leverkusen zur Demonstration auf.

Datum: Freitag, 03.07.2026
Beginn: 13 Uhr
Treffpunkt: Treppe an der Lanxess Arena
Demoroute: Deutz-Kalker-Straße, Justinianstraße, Opladener Straße, Ottoplatz
Abschlusskundgebung: Ottoplatz
Ende: ca. 15 Uhr

Es werden mehrere hundert Teilnehmende erwartet.

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Erste Resonanz zur Protestwoche https://keks-koeln.de/2026/07/02/erste-resonanz-zur-protestwoche/ Thu, 02 Jul 2026 08:11:40 +0000 https://keks-koeln.de/?p=18118 Weiterlesen →]]> Kitas aus Westerkappeln sind dem Protestaufruf der Landesarbeitsgemeinschaft Elterninitiativen (LAGE) gefolgt und haben einen unüberseh- und unüberhörbaren Sternmarsch mit insgesamt um die 150 großen und kleinen Teilnehmenden organisiert, mit dem sie gegen die geplante KiBiz-Revision protestierten. Die IVZ berichtete sehr umfassend darüber. Zudem entwarfen sie Postkarten (Rote Karten), die an dem Bürgermeister übergeben wurden bzw. an die Landespolitik versendet wurden.Weitere lokale Protestaktionen werden weiterhin und im Nachgang auf der Seite der LAGE veröffentlicht.

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„Wir sehen rot“: Postkartenaktion https://keks-koeln.de/2026/07/02/wir-sehen-rot-postkartenaktion/ Thu, 02 Jul 2026 07:49:50 +0000 https://keks-koeln.de/?p=18114 Weiterlesen →]]> Gerne erinnern wir an die am Montag angelaufene landesweite Aktionswoche „Wir sehen rot“. Erste Kitas haben der Landesarbeitsgemeinschaft Elterninitiativen (LAGE) bereits von ihren kreativen Protesten berichtet. So hat eine ev. Kita in Westerkappeln eine Postkartenaktion gestartet, an der ihr euch gerne beteiligen könnt. Geeignete Adressaten, die über die Anschrift des Landtages (Landtag Nordrhein-Westfalen, Platz des Landtags 1, 40221 Düsseldorf) zu erreichen wären, sind neben Ministerpräsident Hendrik Wüst die jugendhilfepolitischen Sprecher*innen & Fraktionsvorsitzenden der Parteien (CDU: Jens Kamieth & Thorsten Schick; Grüne: Eileen Wöstmann & Wiebke Brems; SPD: Dennis Maelzer & Jochen Ott; FDP: Yvonne Gebauer & Henning Höne). Die zuständige Ministerin Verena Schäffer wäre alternativ über das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration, 40190 Düsseldorf zu erreichen. Außerdem könnt Ihr auch die Landtagsabgeordneten in Euren jeweiligen Wahlkreisen anschreiben (sie werden Mitte Juli schließlich mit über das Gesetz abstimmen!) und natürlich auch die lokalen Medien informieren und auffordern, über Eure Protestaktion zu berichten. Eine Vorlage für eine Pressemitteilung findet ihr hier.

Um Eure Proteste auch übergreifend sichtbar machen zu können, möchten wir Euch bitten, Fotos und Berichte von Euren Aktionen uns zu mailen, damit wir sie auf unseren Homepages veröffentlichen können: presse@keks-koeln.de

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Zivilgesellschaft stärken! https://keks-koeln.de/2026/07/02/zivilgesellschaft-staerken/ Thu, 02 Jul 2026 07:30:34 +0000 https://keks-koeln.de/?p=18111 Weiterlesen →]]> Zivilgesellschaftliches Engagement ist eine zentrale Säule von Elterninitiativen. So ist folgerichtig die Bundesarbeitsgemeinschaft Elterninitiativen (BAGE) langjähriges Mitglied im Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement (BBE) und hat das gestern veröffentlichte Positionspapier »Zivilgesellschaft stärken – jetzt!« mit gezeichnet. Darin fordert das BBE verlässliche politische und rechtliche Rahmenbedingungen für Engagement und die organisierte Zivilgesellschaft in Deutschland. Ihr findet das Papier hier sowie einen Beitrag dazu auf der BAGE Webseite
Hier die zentralen Punkte aus dem Papier:

Positive Zukunftsbilder anstatt hemmender Krisenszenarien.

Überparteiliche Anerkennung der Vielfalt von Lösungsansätzen durch Zivilgesellschaft.
• Wertschätzung von Zivilgesellschaft, auch als politische Kraft.
• Keine Destabilisierung der Zivilgesellschaft und damit der tragenden Säulen unserer Gemeinschaft und der Demokratie durch grundsätzliche Vorbehalte und Desinformation.
• Aufklärung, dass überparteiliche politische Äußerungen im Rahmen des Satzungszwecks zulässig und ein wichtiger Bestandteil unserer Demokratie sind.
• Verdeutlichung, dass eine steuerbegünstigte Körperschaft auch außerhalb ihrer Satzungszwecke zu tagespolitischen Themen generell Stellung beziehen darf.

Eine in ihren Strukturen stabilisierte Zivilgesellschaft durch nachhaltige Förderbedingungen entlang differenzierter Förderlogiken.
• Langfristige Förderinstrumente für Infrastrukturen und Netzwerke anstatt kurzfristiger Projektlogiken.
• Bei Projektförderungen: Fokus auf Ziel- und Wirkungsvereinbarungen anstatt auf die Quantifizierung von Tätigkeiten, vereinfachte Nachweise bei kleineren Fördervolumina und die Reduktion bürokratischer Hürden.
• Rückbau bewährter zivilgesellschaftlicher Strukturen verhindern! Gezielte Investition in deren Stärkung. Sektorenübergreifende Zusammenarbeit mit Unternehmen ermutigen.

Das Recht auf Engagement verankert in der Gesetzgebung
• durch ein bundesweites Engagementfördergesetz und die Anerkennung von Engagement als Pflichtleistung der Kommunen.
• durch ein Demokratiefördergesetz, das langfristig regelt, dass Engagement für Demokratie, Integration, politische Bildung und gegen Populismus in Deutschland dauerhaft und verlässlich finanziert wird und gemeinnützige Träger nachhaltig absichert, welche die wichtige Arbeit zugunsten der Demokratiestärkung und einer selbstbestimmten Teilhabe übernehmen.

Auf der vorletzten Seite des Papiers findet ihr außerdem einen Faktencheck: Bedeutung der Zivilgesellschaft mit einer gute Übersicht an Zahlen, Daten, Fakten.

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Reminder: Aufruf zur landesweiten Protestwoche „Wir sehen rot“ https://keks-koeln.de/2026/06/25/reminder-aufruf-zur-landesweiten-protestwoche-wir-sehen-rot/ Thu, 25 Jun 2026 07:49:44 +0000 https://keks-koeln.de/?p=18100 Weiterlesen →]]> Vom 29. Juni bis 3. Juli 2026 ruft die Landesarbeitsgemeinschaft der Elterninitiativen NRW (LAGE NRW) zu einer landesweiten Protestwoche unter dem Motto „Wir sehen rot“ auf. Sie lädt auch alle anderen Kita-Träger ein, sich an der Aktion zu beteiligen. Mit roten Tüchern, roter Kleidung und Informationsaktionen machen Kitas, Fachkräfte und Eltern auf die aus ihrer Sicht weiterhin gravierenden Probleme der geplanten Revision des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) aufmerksam. Materialien und nähere Infos gibt es hier.

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DEMO in Köln 03.07.2026? https://keks-koeln.de/2026/06/25/demo-in-koeln-03-07-2026/ Thu, 25 Jun 2026 07:47:09 +0000 https://keks-koeln.de/?p=18097 Weiterlesen →]]> Die SPD-Fraktion NRW hat für Freitag, den 03.07.2026 zur Demo gegen das neue Kinderbildungsgesetz aufgerufen. Gemäß einer Mitteilung auf Insta, die jedoch bei Nachrecherche nicht gefunden werden konnte, ist der Auftakt für 13 Uhr an der LanxessArena geplant und die Abschlusskundgebung ab 15 Uhr auf dem Ottoplatz. 

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Hitze! https://keks-koeln.de/2026/06/25/hitze/ Thu, 25 Jun 2026 07:29:15 +0000 https://keks-koeln.de/?p=18095 Weiterlesen →]]> Eine Info unserer Kolleg:innen aus Münster: Was ist zu tun, wenn es immer wärmer wird und die Belastung für die Menschen, die in der Kita spielen und arbeiten, zunimmt? In der Kita halten sich zwei Personengruppen auf:
a) Kinder
Es gibt keine gesetzlichen Vorgaben, wie warm ein Raum sein darf, in dem Kinder betreut werden.
Aber die Unfallkasse NRW schreibt dazu auf ihrer Website folgendes:
Bei Außenlufttemperaturen von über 26 °C darf nur in Ausnahmefällen die Lufttemperatur in Arbeits- und Aufenthaltsräumen 26°C überschreiten. Bereiche, in denen durch äußere Einflüsse eine starke Aufheizung erfolgen kann, sind in geeigneter Weisegegen übermäßige Hitzeeinwirkung abzuschirmen. Hierunter fällt insbesondere ein wirksamer äußerer Sonnenschutz.

Überschreitet die Lufttemperatur im Raum 30 °C müssen wirksame Maßnahmen ergriffen werden, wobei technische und organisatorische gegenüber personenbezogenen Maßnahmen vorgehen:
In den frühen Morgenstunden lüften. Die Tagesplanung an die Temperaturen anpassen, d. h. kein Aufenthalt im Freien bei starker Sonneneinstrahlung und sehr hohen Außentemperaturen. Besonders stark erwärmte Spielgeräte aus Metall sind zu meiden. Generell sollte auf bewegungsintensive Spielangebote verzichtet werden. Für Abkühlung der Kinder kann z. B. durch Wasserspiele und Planschmöglichkeiten im schattigen Außenbereich gesorgt werden. Auf helle, luftdurchlässige und locker sitzende Bekleidung, leichtes Schuhwerk und vor allem auf eine Kopfbedeckung ist zu achten.
Es ist dafür zu sorgen, dass Kinder und Beschäftigte ausreichend trinken. Besonders geeignet sind Mineralwasser sowie ungesüßter Früchte- und Kräutertee. Kühle, aber nicht „eiskalte“ Flüssigkeiten löschen den Durst am besten.
Auch der Speiseplan kann angepasst werden. Gut geeignet sind leichtverdauliche Gerichte wie Obst- und Gemüsesalate sowie Kaltschalen.

Wird die Lufttemperatur im Raum von 35 °C überschritten, so ist der Raum für die Zeit der Überschreitung ohne weitere Maßnahmen nicht mehr als Aufenthalts- bzw. Arbeitsraum für Kinder und Beschäftigte geeignet.
Eine kurzfristige Lösung zur Absenkung der Raumtemperatur kann die vorübergehende Nutzung eines mobilen Klimagerätes sein, welches zusätzlich zur morgendlichen Lüftung eingesetzt werden kann. Hierbei ist zu beachten, dass Klimageräte, die Raumluft nur umwälzen und konditionieren (Heizen, Kühlen) in der Regel nicht mit geeigneten Filtern ausgestattet sind. Sie tragen im Zweifelsfall nur zur Verbreitung von Viren bei. Bei Bedarf können Sie sich durch Ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit und Ihren Betriebsarzt/Ihre Betriebsärztin beraten lassen.
Zu beachten ist beim Einsatz dieser Geräte, dass die Kinder keiner Verletzungsgefahr oder zu starkem Luftzug durch das Gerät ausgesetzt sind. Der Einsatz von mobilen Klimageräten sollte keine Dauerlösung sein und ist nur mit sicheren Geräten zulässig.

Angestellte
Hier gibt es die Arbeitsstättenverordnung.
In dieser wird geregelt, dass der Arbeitgeber dafür sorgen muss, dass:
– bei Raumtemperaturen über 26 ° die Wärme durch Verschattung, Kühlungsgeräte etc. reduziert wird, (zusätzliche) Getränke bereitgestellt werden und die „Bekleidungsregeln“ gelockert werden
– bei Raumtemperaturen über 35° die Räume nicht mehr zum (längerfristigen) Arbeiten geeignet sind, es sei denn, sie können durch folgende Maßnahmen wieder abgesenkt werden:
> technisch: Luftduschen, Wasserschleier
> organisatorisch: Aufenthalt im Garten, Ausflüge
> persönlich: Getränke, lockere Kleidung

Ein Hitzeschutzkonzept stellt sicher, dass Handlungssicherheit besteht und notwendige Vorbereitungen bereits getroffen sind, wenn es plötzlich wieder heiß ist.

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Bildungsunterschiede bereits bei Zweijährigen https://keks-koeln.de/2026/06/18/bildungsunterschiede-bereits-bei-zweijaehrigen/ Thu, 18 Jun 2026 07:22:31 +0000 https://keks-koeln.de/?p=18067 Weiterlesen →]]> Das Leibniz-Institut für Bildungsverläufe (LifBi) in Bamberg wertete den Nationalen Bildungspanel aus und stellte fest: Welche Kinder später einmal gut lernen und in der Schule erfolgreich sind, ist oft schon im Alter von zwei Jahren absehbar. Dies betont die Bedeutung der frühen Bildung, denn im Kleinkindalter bereits zementierte Unterschiede werden in der Grundschulzeit dann kaum noch aufgeholt. Dies betrifft vor allem Kinder aus bildungsfernen Familien oder solchen mit geringem Einkommen, deren Anteil in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen hat. Eltern in solchen Familien gelänge es oft weniger gut, die Entwicklung ihrer Kinder durch gemeinsame Aktivitäten wie dem Betrachten und Besprechen von Bilderbüchern zu fördern.  Eine Mit-Autorin der Studie sagte: „Ziel muss es sein, allen Kindern gerechtere Bildungschancen zu ermöglichen und deshalb Eltern in Risikosituationen so frühzeitig wie möglich Unterstützung zukommen zu lassen, um ungleiche Startbedingungen auszugleichen.“

Laut Zahlen des Landes NRW mussten zuletzt 1496 Kölner Kinder eines der ersten beiden Schuljahre wiederholen. Das sind 7,6 Prozent des Jahrganges. Doch im armen Stadtteilen lag die Quote bei 14,3 Prozent. Viele kommen mit starken Entwicklungsverzögerungen, welche die Grundfähigkeiten betreffen: die Sprache, körperliche Fähigkeiten aber auch die Selbstregulierung. Angesetzt werden müsste bereits vor dem Grundschulalter, also in der Kita.

Wie aus weiteren Studien hervorgeht, gibt es bei der Kita-Nutzung bei Kindern im bildungsentscheidendem Alter zwischen einem und unter drei Jahren aber stark ausgeprägte sozioökonomische Unterschiede. Demnach sind ausgerechnet jene Kinder deutlich unterrepräsentiert, die es am nötigsten hätten. Die aus armutsgefährdeten Familien stammen, in deren Elternhaus überwiegend kein Deutsch gesprochen wird oder deren Eltern keinen akademischen Hintergrund besitzen. Das Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) vertritt die Ansicht, dass ein früherer Besuch in einer qualitativ guten Kita Ungleichheiten in der Entwicklung von Kindern verringern könne.

Ob die von der Landesregierung NRW geplante Aufsplittung der pädagogischen Qualität in „Kernzeiten“ und „Randzeiten“ (in denen weniger gut qualifiziertes Personal verstärkt eingesetzt werden kann) und die Auslagerung einer speziellen Sprachförderung auf ABC-Klassen da wirklich Schritte in die richtige Richtung sind?

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Aufruf zur landesweiten Protestwoche „Wir sehen rot“ https://keks-koeln.de/2026/06/11/aufruf-zur-landesweiten-protestwoche-wir-sehen-rot/ Thu, 11 Jun 2026 11:25:48 +0000 https://keks-koeln.de/?p=18050 Weiterlesen →]]> Vom 29. Juni bis 3. Juli 2026 ruft die Landesarbeitsgemeinschaft der Elterninitiativen NRW (LAGE NRW) zu einer landesweiten Protestwoche unter dem Motto „Wir sehen rot“ auf. Sie lädt auch alle anderen Kita-Träger ein, sich an der Aktion zu beteiligen. Mit roten Tüchern, roter Kleidung und Informationsaktionen machen Kitas, Fachkräfte und Eltern auf die aus ihrer Sicht weiterhin gravierenden Probleme der geplanten Revision des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) aufmerksam. Materialien und nähere Infos gibt es hier.

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Aus der Beratung: Versteuerung von Einnahmen aus Festen https://keks-koeln.de/2026/06/11/aus-der-beratung-versteuerung-von-einnahmen-aus-festen/ Thu, 11 Jun 2026 09:37:30 +0000 https://keks-koeln.de/?p=18048 Weiterlesen →]]> Steuerlicher Fallstrick (Sommer-)Fest: Nahrungsmittelverkauf und Tombola…
Wenn ein gemeinnütziger Verein Nahrungsmittel (Speisen und Getränke) verkauft, handelt es sich steuerrechtlich um einen
wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb. Wenn der Verkauf ausschließlich an Mitglieder erfolgt, ändert sich nichts an der Versteuerung, da die Verpflegung nicht unmittelbar dem satzungsgemäßen gemeinnützigen Zweck dient. Für die Einnahmen aus dem Verkauf gilt jedoch die gesetzliche Freigrenze, die Brutto (inkl. Umsatzsteuer) aus allen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben des Vereins zusammen im Kalenderjahr bei 50.000 Euro liegt. Überlässt der Verein seinen Mitgliedern hingegen in gewissen Umgang Getränke und Nahrungsmittel unentgeldlich oder unter dem Einkaufspreis, so handelt es sich um eine möglicherweise unzulässige Begünstigung von Mitgliedern, welche die Gemeinnützigkeit in Frage stellt.

Wird eine Tombola veranstaltet, bleibt sie als kleinere, nicht-kommerzielle Veranstaltung oft steuerfrei, wenn sie bei der zuständigen Behörde als nicht genehmigungspflichtig gilt oder die Erlöse nachweislich vollständig für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verwendet werden. Hinweis: Für den Kauf von Losen oder Nahrungsmitteln dürfen keine Spendenquittungen ausgestellt werden, da der Käufer mit der Gewinnchance eine Gegenleistung erhält. Werden Sachpreise von Unternehmen oder Privatpersonen für die Tombola gespendet, ist gleichfalls zu prüfen, ob sie als Sponsoring oder unentgeltliche Zuwendung verbucht werden müssen und nicht als Spende gelten.

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