Aktuelles – KEKS – Kölner Eltern- und Kinderselbsthilfe e.V. https://keks-koeln.de Beratung für Elterninitiativen Thu, 11 Jun 2026 11:25:48 +0000 de hourly 1 https://wordpress.org/?v=7.0 https://keks-koeln.de/wp-content/uploads/2017/02/cropped-favicon-32x32.gif Aktuelles – KEKS – Kölner Eltern- und Kinderselbsthilfe e.V. https://keks-koeln.de 32 32 Aufruf zur landesweiten Protestwoche „Wir sehen rot“ https://keks-koeln.de/2026/06/11/aufruf-zur-landesweiten-protestwoche-wir-sehen-rot/ Thu, 11 Jun 2026 11:25:48 +0000 https://keks-koeln.de/?p=18050 Weiterlesen →]]> Vom 29. Juni bis 3. Juli 2026 ruft die Landesarbeitsgemeinschaft der Elterninitiativen NRW (LAGE NRW) zu einer landesweiten Protestwoche unter dem Motto „Wir sehen rot“ auf. Sie lädt auch alle anderen Kita-Träger ein, sich an der Aktion zu beteiligen. Mit roten Tüchern, roter Kleidung und Informationsaktionen machen Kitas, Fachkräfte und Eltern auf die aus ihrer Sicht weiterhin gravierenden Probleme der geplanten Revision des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) aufmerksam. Materialien und nähere Infos gibt es hier.

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Aus der Beratung: Versteuerung von Einnahmen aus Festen https://keks-koeln.de/2026/06/11/aus-der-beratung-versteuerung-von-einnahmen-aus-festen/ Thu, 11 Jun 2026 09:37:30 +0000 https://keks-koeln.de/?p=18048 Weiterlesen →]]> Steuerlicher Fallstrick (Sommer-)Fest: Nahrungsmittelverkauf und Tombola…
Wenn ein gemeinnütziger Verein Nahrungsmittel (Speisen und Getränke) verkauft, handelt es sich steuerrechtlich um einen
wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb. Wenn der Verkauf ausschließlich an Mitglieder erfolgt, ändert sich nichts an der Versteuerung, da die Verpflegung nicht unmittelbar dem satzungsgemäßen gemeinnützigen Zweck dient. Für die Einnahmen aus dem Verkauf gilt jedoch die gesetzliche Freigrenze, die Brutto (inkl. Umsatzsteuer) aus allen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben des Vereins zusammen im Kalenderjahr bei 50.000 Euro liegt. Überlässt der Verein seinen Mitgliedern hingegen in gewissen Umgang Getränke und Nahrungsmittel unentgeldlich oder unter dem Einkaufspreis, so handelt es sich um eine möglicherweise unzulässige Begünstigung von Mitgliedern, welche die Gemeinnützigkeit in Frage stellt.

Wird eine Tombola veranstaltet, bleibt sie als kleinere, nicht-kommerzielle Veranstaltung oft steuerfrei, wenn sie bei der zuständigen Behörde als nicht genehmigungspflichtig gilt oder die Erlöse nachweislich vollständig für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verwendet werden. Hinweis: Für den Kauf von Losen oder Nahrungsmitteln dürfen keine Spendenquittungen ausgestellt werden, da der Käufer mit der Gewinnchance eine Gegenleistung erhält. Werden Sachpreise von Unternehmen oder Privatpersonen für die Tombola gespendet, ist gleichfalls zu prüfen, ob sie als Sponsoring oder unentgeltliche Zuwendung verbucht werden müssen und nicht als Spende gelten.

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Aus der Beratung: Arztbesuche während Arbeitszeit https://keks-koeln.de/2026/06/11/aus-der-beratung-arztbesuche-waehrend-arbeitszeit/ Thu, 11 Jun 2026 09:15:03 +0000 https://keks-koeln.de/?p=18046 Weiterlesen →]]> Dürfen Mitarbeitende regelmäßig während der Arbeitszeit (bezahlt) fehlen, um Arztbesuche wahrzunehmen? Die korrekte Antwort -wie so oft bei juristischen Fragen-: Kommt darauf an. Ein generelles Recht, planbare Termine in die Arbeitszeit zu legen, existiert nicht.

Eine Freistellung während der Arbeitszeit ist nur ausnahmsweise erlaubt, wenn keine Alternative besteht: Der Arzt bietet ausschließlich Termine während der Arbeitszeit an (es gilt freie Arztwahl). Oder wenn medizinische Gründe vorliegen: Der Termin ist zwingend erforderlich und an bestimmte Zeiten gebunden (z. B. nüchtern zur Blutabnahme). Sowie bei akuten Beschwerden: Bei plötzlicher Erkrankung während der Arbeitszeit darf der Arzt natürlich aufgesucht werden. Mitarbeitende sind zum Nachweis des Besuchs der Praxis verpflichtet, wenn der Termin in ihre Arbeitszeit fiel, dies soll auch die Bestätigung enthalten, dass kein anderer Termin möglich war. Ist der Termin planbar, so muss der Arbeitgeber zudem rechtzeitig vorab informiert werden. Die Rechtsprechung betont, dass Arbeitnehmer:innen alles Zumutbare unternommen haben müssen, um den Termin außerhalb der Arbeitszeit zu legen und dass die Beweispflicht auf Seiten der Arbeitnehmer:innen liegt.
 
Ausnahme: Auch wenn im Bürgerlichen Gesetzbuch (Paragraf 616 BGB) die bezahlte Freistellung klar geregelt ist, kann dieser Paragraf durch Arbeits- oder Tarifverträge aufgehoben werden. Und: Das Fehlen während der Arbeitszeit Vollumfänglich ist der Sachverhalt dargestellt auf der Seite: https://www.jura.cc/rechtstipps/arztbesuch-waehrend-der-arbeitszeit-diese-rechte-gelten-fuer-arbeitnehmer/
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Infos zu Kita-Helfer:innenprogramm https://keks-koeln.de/2026/06/11/infos-zu-kita-helferinnenprogramm/ Thu, 11 Jun 2026 08:32:17 +0000 https://keks-koeln.de/?p=18044 Weiterlesen →]]> Info unser Münsteraner Kolleg:innen: Seit der Veröffentlichung der neuen Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Kita-Helferinnen und -Helfern vom 15.04.2026 (MB.NRW 2026 Nr. 98) hat das LWL-Landesjugendamt zahlreiche Anfragen erhalten zum Umgang mit der neuen Anlage 3 (Beratungsprotokoll) in den kommenden Förderphasen (01.08.2026 – 31.12.2026 & 01.01.2027 – 31.07.2027). Daher hat das LWL-Landesjugendamt eine Handreichung zum zukünftigen Umgang mit der neuen Anlage 3 erstellt, diese findet ihr auf der LWL Homepage unter https://www.lwl-landesjugendamt.de/de/neues/rs-14-2026-foerderung-kita-helferinnen-zuwendung-nrw/.
Die Regelungen unterscheiden sich zwischen LVR und LWL nicht, allerdings bisweilen die Vordrucke: 
https://www.lvr.de/de/nav_main/jugend_2/service_1/antraege__arbeitshilfen__rundschreiben__dokumentationen/rundschreiben/kinder_und_familie/kinderbildungsgesetzundgtk.jsp

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Förderanträge für piA Kinderpfleger:innen https://keks-koeln.de/2026/06/11/foerderantraege-fuer-pia-kinderpflegerinnen/ Thu, 11 Jun 2026 08:23:15 +0000 https://keks-koeln.de/?p=18042 Weiterlesen →]]> Info unser Münsteraner Kolleg:innen: Das MKJFGFI informiert zur piA-K Förderrichtlinie 2026: Über die Plattform „Förderung.NRW“ können Anträge auf Zuwendungen für die Durchführung von Ausbildungen zum/r staatlich geprüften Kinderpfleger*in in dem Zeitraum vom 1. August 2026 bis zum 31. Dezember 2027 gestellt werden. Wer zuerst kommt, mahlt zuerst!

„Wie schon für den Zeitraum 1. August 2025 bis zum 31. Dezember 2026 handelt es sich um einen Festbetrag in Höhe von insgesamt 11.900 Euro für maximal 900 Plätze. Antragsfrist ist der 31. August 2026, es gilt zudem das „Windhundprinzip“. Die Förderung adressiert insbesondere Ausbildungsplätze für junge Menschen, die eine Erstausbildung absolvieren. Träger, die beispielsweise Kita-Helfer*innen zu Kinderpfleger*innen qualifizieren wollen, sollten vor Antragstellung die Möglichkeiten einer gegebenenfalls besser geeigneten Beschäftigtenqualifizierung bei der zuständigen Agentur für Arbeit prüfen.

Die Möglichkeit der Antragstellung auf Förderung.NRW finden Sie hier: https://www.xn--frderung-n4a.nrw/onlineantrag/programm/237/programmJahr/2026

Die piA-K Förderrichtlinie 2026 finden Sie hier: 12.05.2026 Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen zur Förderung einer Qualifizierung in Kindertageseinrichtungen zur staatlich geprüften Kinderpflegerin beziehungsweise zum staatlich geprüften Kinderpfleger im Zeitraum von August 2026 bis Juli 2028 | RECHT.NRW.DE <https://recht.nrw.de/lrmb/verwaltungsvorschrift/12052026-richtlinie-zur-gewaehrung-von-zuwendungen-zur-foerderung-einer/
Weitere Informationen können Sie auch der Pressemitteilung des MKJFGFI entnehmen: https://www.mkjfgfi.nrw/landesregierung-setzt-foerderung-von-900-praxisintegrierten-ausbildungsplaetzen-fuer-angehende.“

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Minijob-Neuerungen ab Juli 2026 https://keks-koeln.de/2026/06/11/minijob-neuerungen-ab-juli-2026/ Thu, 11 Jun 2026 08:18:04 +0000 https://keks-koeln.de/?p=18040 Weiterlesen →]]> Info der Hannoveraner Kolleg:innen: Ab dem 01.07.2026 besteht die Möglichkeit, eine bereits erklärte Befreiung von der Rentenversicherungspflicht einmalig für die Zukunft aufzuheben. Damit können Minijobber im Gewerbe ihre pauschal besteuerte oder aufstockende Rentenversicherungspflicht wieder aktivieren. Dies wirkt sich auf die eigene Altersvorsorge aus, da ab dem Folgemonat der Antragstellung wieder reguläre Beiträge gezahlt werden. Dieser Schritt ist allerdings nicht rückgängig zu machen und sollte gut überlegt sein. Die Auswirkung des Widerrufes der Befreiung zur RV können die Arbeitnehmer*innen bei ihrem Rentenversicherer erfragen,beziehungsweise sind auf dem Merkblatt zum auszufüllenden Antrag dargestellt.

Die Aufhebung der Befreiung wirkt ab Beginn des Kalendermonats, der auf den Monat des Eingangs des Antrags beim Arbeitgeber folgt, sofern die Minijob-Zentrale dem Antrag nicht widerspricht. Einen Vordruck inklusive Merkblatt der Minijob-Zentrale findet ihr unter dem folgenden Link:
https://www.minijob-zentrale.de/SharedDocs/Downloads/DE/Formulare/gewerblich/Aufhebungsantrag-RV-fuer-Arbeitnehmer-im-Gewerbe.pdf?__blob=publicationFile

Bitte informiert eure Minijobber*innen rechtzeitig.

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Betriebliche Altersvorsorge https://keks-koeln.de/2026/05/28/betriebliche-altersvorsorge/ Thu, 28 May 2026 12:34:44 +0000 https://keks-koeln.de/?p=17895 Weiterlesen →]]> Als Arbeitgeber:in muss man seinen Mitarbeitenden eine sogenannte Entgeldumwandlung ermöglichen. Dies bedeutet, dass Mitarbeitende verlangen dürfen, dass ein Teil ihres Bruttogehaltes in eine betriebliche Altersvorsorge eingezahlt wird. Hierfür ist durch Arbeitsgeber:in eine Möglichkeit anzubieten. Spart man als Arbeitgeber:in durch diese Gehaltsumwandlung Sozialabgaben ein, ist ein Pflichtzuschuss hinzuzugeben.

Bei kleinen Unternehmen ist der sinnvollste Weg zumeist, dass Arbeitgeber:in einen einheitlichen Versicherer/Versorgungskasse/Makler aussucht und einen Rahmenvertrag mit diesem abschließt. Diesem können die Mitarbeitenden beitreten (oder darauf verzichten). Die Beiträge laufen über die Gehaltsabrechnung.
Andere Option und -genaugenommen für alle- mit mehr Arbeit verbunden:
jede:r Mitarbeitende:r sucht sich eigenen Vertrag, Horror. Dann haben Arbeitgeber:in und Personalbuchhalter:in viel Freude mit x verschiedenen Formularen, Zahlungswegen, korrekte steuer-/sv-rechtliche Behandlung usw.

Zudem kann der Arbeitgeber vorab entscheiden, ob er nur eine Entgeldumwandlung ermöglicht (+den oben genannten Pflichtzuschuss) oder freiwillig einen höheren Zuschuss gewähren kann.

Wer sich auf einen Tarifvertrag bezieht oder diesen hat, sollte diesen bitte zu den dort festgelegten Regeln zur betrieblichen Altersvorsorge prüfen! Vielleicht ist Versorgungskasse oder Zuschuss dort bereits definiert?

Empfehlenswert ist grundsätzlich ein spezialisierter bAV-Makler, gern mit Erfahrungen im sozialen Bereich und mit kleinen Betrieben. Zwei unserer Einrichtungen haben uns bereits wissen lassen, von wem sie betreut werden, das könnte bei uns erfragt werden.

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pragma-Beitrag: Kritik an geplanter KiBiznovelle https://keks-koeln.de/2026/05/07/pragma-beitrag-kritik-an-geplanter-kibiznovelle/ Thu, 07 May 2026 14:02:11 +0000 https://keks-koeln.de/?p=17771 pragma hat in seinem aktuellen Blog Position zur geplanten KiBiz-Novelle und den geplanten ABC-Klassen bezogen und vorgerechnet, weshalb kein Qualitätssprung zu erwarten ist. Lesenswert.
https://kitaqualitaet.de/detail/noch-mal-zum-kibiz-und-drumherum/

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Sommer-Praktikumswoche 2026 https://keks-koeln.de/2026/05/07/sommer-praktikumswoche-2026/ Thu, 07 May 2026 13:55:54 +0000 https://keks-koeln.de/?p=17769 Weiterlesen →]]> Das MKJFGFI informiert darüber, dass in den kommenden Sommerferien 2026 zum zweiten Mal die „Ferien-Praktikumswoche.NRW“ stattfinden wird: „Im Auftrag der Landesregierung wird eine unterstützende digitale Infrastruktur für freiwillige Praktika für Schüler:innen ab 15 Jahren bereitgestellt. Die Kernidee ist, in kurzer Zeit viele verschiedene Berufe und Unternehmen/Einrichtungen kennenzulernen.
Über eine zentrale Plattform wird ein Tool bereitgestellt, in dem Unternehmen/Einrichtungen niedrigschwellig Ferien-Praktikumsplätze anbieten können und in dem Jugendliche Ferien-Praktikumsplätze finden können. Näheres findet sich in der beigefügten Präsentation sowie auf der Webseite: https://praktikumswochen-nrw.de/.
Wir möchten gerne an den Erfolg des vergangenen Jahres anknüpfen und auch in 2026 möglichst viele Praktikumsplätze im Bereich der Sozial- und Erziehungsberufe akquirieren.
Interessierte können sich auch in diesem Jahr in allen Kreisen und kreisfreien Städten NRWs an die jeweilige Kommunale KAoA-Koordinierungsstelle wenden. Die „KoKos“ sind eng in den Prozess zur Vorbereitung der Praktikumswochen eingebunden: https://www.mags.nrw/uebergang-kommunale-koordinierung“

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WiFF-Panelbefragung https://keks-koeln.de/2026/05/07/wiff-panelbefragung/ Thu, 07 May 2026 13:54:00 +0000 https://keks-koeln.de/?p=17767 Weiterlesen →]]> Die „Weiterbildungsinitiative Frühpädagogische Fachkräfte“ (WiFF), ein vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) gefördertes Forschungsprojekt am Deutschen Jugendinstitut, führt derzeit eine bundesweite Panelstudie zu den Berufsverläufen pädagogischer Fachkräfte durch. In der ersten Erhebungswelle haben sich bereits rund 14.500 angehende Fachkräfte beteiligt. Aufbauend auf diesen Daten wird das Panel nun um Personen im weiteren Berufsverlauf erweitert. Die im Mai startende Online-Befragung richtet sich an Erzieher:innen und Kindheitspädagog:innen mit Abschluss vor 2024 – unabhängig vom aktuellen Tätigkeitsfeld.

Hier könnt ihr euch zur Befragung registrieren: https://www.weiterbildungsinitiative.de/wiff-panel-2026
Alle registrierten Personen werden zum Start der Befragung benachrichtigt.

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