Aktuelles – KEKS – Kölner Eltern- und Kinderselbsthilfe e.V. https://keks-koeln.de Beratung für Elterninitiativen Wed, 15 Jan 2025 10:13:10 +0000 de hourly 1 https://wordpress.org/?v=6.7.1 https://keks-koeln.de/wp-content/uploads/2017/02/cropped-favicon-32x32.gif Aktuelles – KEKS – Kölner Eltern- und Kinderselbsthilfe e.V. https://keks-koeln.de 32 32 Ernstfall: Örtliche Prüfungen nach §46 SGB VIII https://keks-koeln.de/2025/01/15/ernstfall-oertliche-pruefungen-nach-%c2%a746-sgb-viii/ Wed, 15 Jan 2025 10:12:08 +0000 https://keks-koeln.de/?p=15060 Weiterlesen →]]> Das 2021 in Kraft getretene KJSG (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz) ist die Rechtsgrundlage für die Zusammenarbeit zwischen den Landesjugendämtern, den örtlichen Jugendämtern und den Trägern der Jugendhilfe. Es regelt u.a. auch die institutionelle Kindertagesbetreuung und ist Teil des Sozialgesetzbuches (SGB VIII).

In diesem Zuge werden nun auch alle Träger von Kindertagesstätten regelmäßig (nach unserer Kenntnis alle 4 Jahre) durch das Landesjugendamt (LVR) geprüft.

Das bedeutet: Der LVR wird Euch kontaktieren und einen Termin zur Prüfung mitteilen bzw. einen solchen vereinbaren. Eure Mitwirkung ist verpflichtend: Den Prüfenden der zuständigen Behörde ist während der Betriebszeit Zugang zu den von der Einrichtung genutzten Grundstücken und Räumen zu gewähren und die für die Prüfung relevanten Unterlagen sind den Prüfenden zur Verfügung zu stellen (und entsprechend rechtszeitig vor dem Termin herauszusuchen!).

Es werden grundsätzlich hinsichtlich der erteilten Betriebserlaubnis (vorab) die Inklusionspädagogische Konzeption, (vorab) das Konzept zum Schutz vor Gewalt (Schutzkonzept), die räumlichen Voraussetzungen innen und außen, die personelle Ausstattung und fachliche Qualifikation des Personals und die Belegung der Kitaplätze geprüft. Ich fasse kurz zusammen: Wer immer noch z.B. über kein Schutzkonzept verfügt, muss zeitnah nachbessern!

Alle Details hierzu: https://www.lvr.de/de/nav_main/jugend_2/kinderundfamilien/tageseinrichtungenfrkinder/wirtschaftlichkeits__und_qualitaetspruefung/faq_oertliche_pruefung_nach___46_sgb_viii/faq_oertliche_pruefung_nach___46_sgb_viii.jsp

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Externes Fortbildungsangebot https://keks-koeln.de/2025/01/15/externes-fortbildungsangebot/ Wed, 15 Jan 2025 09:56:16 +0000 https://keks-koeln.de/?p=15058 PsG.nrw bietet am Montag, dem 17.02. eine Zoom-Fortbildung für Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe an. Das Thema ist: Sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen mit Behinderung. Gefahren einer fortwährenden Verbesonderung. Nähere Informationen hierzu: https://psg.nrw/veranstaltungen/verbesonderung/

 

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Fortbildungen & Arbeitskreise https://keks-koeln.de/2025/01/15/fortbildungen-arbeitskreise/ Wed, 15 Jan 2025 09:14:48 +0000 https://keks-koeln.de/?p=15053 Weiterlesen →]]> Hier unsere Termine zu kurzfristig anstehenden Fortbildungen & Arbeitskreisen.
Weitere finden sich auf unserer Veranstaltungsübersicht.

Montag, 03.02.: Digitaler Vorstands-Stammtisch, 19.-20.30 Uhr, kostenfrei. Platz für Eure Fragestellungen!
Sonntag, 09.03.: Neuvorstandsfortbildung online, 9.30-max. 13 Uhr. Kostenpflichtig. Haftung & Aufgaben des Vorstandes.
Sonntag, 09.03.: Personalvorstandsfortbildung online, 15.-max. 17.30 Uhr. Arbeitsrecht von A-Z.

Für all diese Veranstaltungen ist eine fristgerechte Anmeldung nötig. Details sind den jeweiligen Links zu entnehmen.

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Jugendherbergs-Ausweis für euch https://keks-koeln.de/2025/01/08/jugendherbergs-ausweis-fuer-euch/ Wed, 08 Jan 2025 10:41:53 +0000 https://keks-koeln.de/?p=14977 Weiterlesen →]]> Voraussetzung für die (weltweite) Übernachtung in Jugendherbergen ist die Mitgliedschaft im Deutschen Jugendherbergswerk. Damit bei Gruppenreisen in Jugendherbergen nicht jede*r Teilnehmer*in Mitglied im DJH sein muss, besteht für Schulen, Vereine, Verbände, Institutionen und Firmen (die bestimmte Voraussetzungen erfüllen) die Möglichkeit, die körperschaftliche Mitgliedschaft im DJH zu beantragen. KEKS hat bereitzs seit mehreren Jahren eine solche „Gruppenmitgliedschaft“, die auch von all seinen Mitgliedern genutzt werden kann. Wenn Ihr als KEKS-Mitglied also die Reise in eine Jugendherberge mit Eurer Einrichtung oder als Team plant, so könnt Ihr gerne eine unserer Ausweiskarten im Büro anfordern!

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Frohe Festtage! https://keks-koeln.de/2024/12/18/frohe-festtage/ Wed, 18 Dec 2024 12:01:06 +0000 https://keks-koeln.de/?p=14924 Weiterlesen →]]> Liebe Mitglieder & Kolleg:innen,

das Team von Keks dankt -auch im Namen von Vorstand und Aufsichtsrat- für die schöne Zusammenarbeit und wünscht Frohe Festtage und ein glückliches neues Jahr!

Das Jahr neigt sich seinem Ende zu. Die Weihnachtsferien stehen vor der Tür. Auch KEKS schließt sein Büro und ist von Samstag, den 21. Dezember 2024 bis einschließlich Montag 06.01.2025 allenfalls zufällig (per E-Mail) erreichbar.

Eine gute Zeit und erholsame Tage zwischen den Jahren wünscht Euch Eure KEKS

 

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Ländermonitoring Frühkindliche Bildung https://keks-koeln.de/2024/12/04/laendermonitoring-fruehkindliche-bildung/ Wed, 04 Dec 2024 10:48:19 +0000 https://keks-koeln.de/?p=14877 Weiterlesen →]]> Die Bertelsmann-Stiftung hat ihr diesjähriges Ländermonitoring Frühkindliche Bildungssysteme veröffentlicht und kommt zum „überraschendem“ Ergebnis, dass die Situation in den KiTas ist weiterhin sehr angespannt sei. Zwar hätten der  Platzausbau und strukturelle Verbesserungen bei der Personalausstattung bundesweit gesehen zu einem starken Anstieg des KiTa-Personals geführt, es bestünde aber weiterhin Personalbedarf, der jedoch oft ungedeckt bliebe. Bundesweit sänke der Anteil der Mitarbeitenden, die über eine Qualifikation als Erzieher:in oder ein höheres Qualifikationsniveau verfügen würden. Aufgrund hoher Arbeitsüberlastung des KiTa-Personals erhöhe sich die Wahrscheinlichkeit dafür, dass mehr Beschäftigte das Berufsfeld verlassen könnten. Es brauche kurzfristig gezielte Maßnahmen, um die KiTa-Beschäftigten an das Berufsfeld zu binden und gleichzeitig Mitarbeitende, die noch nicht hinreichend qualifiziert sind, weiterzubilden. „Erst eine quantitativ ausreichende Personalausstattung und pädagogisch einschlägig qualifiziertes Personal werden allen Kindern faire Teilhabe- und Bildungschancen ermöglichen können.“ 
Also nichts neues. Zwar sinken vielerorts die Kinderzahlen, eine Entspannung auf dem Fachkräftemarkt ist hierdurch aber nur in den neuen Bundesländern zu erwarten.

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Wegsicherungspflicht bei Eis und Schnee https://keks-koeln.de/2024/12/04/wegsicherungspflicht-bei-eis-und-schnee/ Wed, 04 Dec 2024 10:22:25 +0000 https://keks-koeln.de/?p=14863 Weiterlesen →]]> Feuchtes Laub, Schnee, Eisglätte: Verkehrssicherungspflicht für Eigentümer bzw. Mieter: Die Straßenreinigungssatzung der Stadt Köln besagt, dass Gehwege zu räumen und bei Glätte auch zu streuen sind. Dies ist grundsätzlich Sache der Grundstückseigentümer*innen. Aus der Straßenreinigungssatzung kann man als Grundstückseigentümer*in ersehen, ob eine Pflicht zur Reinigung und Winterwartung des Gehweges besteht.Die Eigentümer*innen können die Arbeiten auf speziell beauftragte Personen wie die Mieter*innen oder professionelle Firmen übertragen. Die Verantwortung für den Zustand des Gehwegs liegt jedoch letztlich bei den Grundstückseigentümer*innen. Gehwege müssen in einer Breite von 1,5 Meter grundsätzlich sofort nach Beendigung des Schneefalls geräumt werden.

Bei Schneefall nach 20 Uhr reicht in der Regel der Winterdienst am nächsten Morgen aus. Gehwege müssen an Werktagen um 7 Uhr und an Sonn- und Feiertagen um 9 Uhr geräumt sein. Diese Regeln gelten auch bei Glatteisbildung. Mangelhaftes Streumittel zu nutzen verletzt die Verkehrssicherungspflicht.

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Wetterangemessene Kleidung https://keks-koeln.de/2024/12/04/wetterangemessene-kleidung/ Wed, 04 Dec 2024 09:55:26 +0000 https://keks-koeln.de/?p=14861 Weiterlesen →]]> Unsere Kolleg:innen aus Hannover haben im Gegensatz zu uns gemerkt, dass es irgendwie frisch geworden ist und einen schönen Text verfasst, den wir gern mit euch teilen:
„Zieh dir was an, mir ist kalt!“ Ein Dauerbrenner zur kalten Jahreszeit: wetterangemessene Kleidung…
Es stimmt, das fehlende passende Kleidung ein Hinweis darauf sein kann, im Sinne der Erziehungspartnerschaft mit den Personensorgeberechtigten zu schauen, wie die Situation verändert werden kann. Dieser Auftrag entsteht, wenn ein Kind mehrfach äußert zu frieren. Er entsteht nicht, wenn ein Kind Kleidung zur Verfügung hat, aber diese nicht anziehen will.
Auch der Mythos, dass Kinder erkranken, wenn sie nicht „richtig“ angezogen sind, ist etwas verkürzt. Krank werden wir durch Viren und Bakterien und wenn unser Blutkreislauf durch Kälte nur eingeschränkt, bzw. verlangsamt arbeitet, können unsere Abwehrzellen auch nur langsam die Krankheitserreger*innen bekämpfen – es kann dadurch zu einer Erkältung kommen
Es gibt auch ein erhöhtes Risiko zu erkranken, wenn die Räume zu warm sind, weil dann unsere Schleimhäute, unser erster Schutz vor Krankheitserreger*innen, austrocknen können. Unser Körper ist intelligent und gibt deutliche Signale, wenn er zu
kalt wird. Wir frieren und das Risiko eines Infektes erhöht sich.

Wie lernen Kinder, dieses Gefühl einzuschätzen?
Naja, ziemlich sicher nicht, wenn wir fortwährend den Kindern diese Erfahrung nehmen. Natürlich können Kinder in der Situation sein, ihr Körpergefühl zu ignorieren, weil andere Sachen, zum Beispiel eine aktuelle Spielsituation, interessanter sind. Dann hilft es, als Beobachter*in immer wieder das Angebot zu machen, mal auf den eigenen Körper zu hören und die eigenen Wahrnehmungen zu teilen. Statt zu sagen „Zieh dir was an, dir ist kalt“ könnte es heißen: „Ich sehe das du zitterst, spürst du das auch? Sollen wir hier kurz auf Pause bei dem Spiel drücken, damit du eine Jacke holen kannst?…“

Klar, oft gibt es die Erwartung der Eltern oder Bezugspersonen, dass die jüngeren Menschen, für die sie zuständig sind, eine Jacke anziehen. Und diese Erwartungen erzeugen manchmal einen hohen Druck. Vielleicht hilft dabei der gemeinsame Blick aufs Kind. Krank sein ist vor allem für die Kinder selbst doof, aber auch für die Familiensystemen mit weniger Ressourcen herausfordernd. Eltern wollen darin ernst genommen werden, wenn sie von ihrem beruflichen Druck berichten: weil ihr Arbeitsumfeld nicht das nötige Verständnis hat oder die Eltern so abhängig beschäftigt sind, sie Machtmechanismen ausgesetzt sind, die zur Kündigung führen können.

Aber was ist mit einer Alternative, wenn gar nichts klappt?
Hier ein paar Ideen:
– Jackentauschparty
– Feuertonne auf dem Außengelände
– Draußendecken
– warmer Tee
Oder die gute alte Taktik: Warme Gedanken machen… Kommt gut durch den Winter.“

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Schulung: Wie läuft ein § 8a-Verfahren? https://keks-koeln.de/2024/12/04/schulung-wie-laeuft-ein-%c2%a7-8a-verfahren/ Wed, 04 Dec 2024 09:47:46 +0000 https://keks-koeln.de/?p=14859 Weiterlesen →]]> Die Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz (AJS) stellt fest, dass „ein Grundverständnis des Verfahrens nach § 8a SGB VIII (Kindeswohlgefährdung)“ in der pädagogischen Arbeit oft vorausgesetzt werde. Ja, das sollte wohl so sein. Wer nun aber pädagogisch tätig ist ODER weil er als Vorstand=Träger für das Meldeverfahren juristisch _verantwortlich_ ist (!Das ist so!) und keine tatsächliche Vorstellung davon hat, sollte wohl das Schulungsangebot der AJS nutzen:

  1. Januar 2025: » AJS Basics: Wie läuft ein 8a-Verfahren bei Kindeswohlgefährdung?

Das Online-Seminar bietet eine Erstorientierung aus pädagogischer und rechtlicher Sicht. Zudem werden Basiswissen zum Schutzauftrag und zu den Aufgaben der Netzwerke Kinderschutz vermittelt. Vorkenntnisse sind nicht erforderlich.
Online-Fortbildung | 9:00 – 13 Uhr | TN-Beitrag 35,- €

 

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Heiz- und Warmwasserkosten-Aufteilung https://keks-koeln.de/2024/12/04/heiz-und-warmwasserkosten-aufteilung/ Wed, 04 Dec 2024 09:38:51 +0000 https://keks-koeln.de/?p=14857 Weiterlesen →]]> Unsere Münsteraner Kolleg:innen weisen darauf hin, dass seit 2023 das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) die Aufteilung der CO2-Abgaben zwischen Vermietern und Mietern regelt:
„Das betrifft also auch Euer Mietobjekt! Dabei wird zwischen einem Wohngebäude (§ 7 „Ein Wohngebäude ist eine Gebäude, das nach seiner Zweckbestimmung überwiegend dem Wohnen dient“) und einem Nichtwohngebäude (§ 8 Abs.1 „Ein Nichtwohngebäude ist eine Gebäude, das nach seiner Zweckbestimmung nicht überwiegend dem Wohnen dient“) unterschieden. Während bei Wohngebäude eine gestaffelte Aufteilung der Kosten vorgesehen ist, gibt es bei Nichtwohngebäuden für 2023 und 2024 zunächst eine hälftige Aufteilung der Kosten (erst danach wird ein gesonderter Stufenplan gelten). Wenn der/die Mieter*in sich selbst versorgt (z.B. durch eine Etagen-Gastherme), ist er/sie auch für die korrekte Aufteilung der Kosten zuständig (und nicht der Vermieter!). Achtet also bei der Betriebskostenabrechnung 2023, die ja bis spätestens Ende Dezember vorliegen muss, auf die korrekte Aufteilung.“

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