Zuschüsse – KEKS – Kölner Eltern- und Kinderselbsthilfe e.V. https://keks-koeln.de Beratung für Elterninitiativen Thu, 20 Mar 2025 09:56:27 +0000 de hourly 1 https://wordpress.org/?v=6.9.1 https://keks-koeln.de/wp-content/uploads/2017/02/cropped-favicon-32x32.gif Zuschüsse – KEKS – Kölner Eltern- und Kinderselbsthilfe e.V. https://keks-koeln.de 32 32 Zuschüsse für Fortbildungen https://keks-koeln.de/2025/03/20/zuschuesse-fuer-fortbildungen/ Thu, 20 Mar 2025 09:46:32 +0000 https://keks-koeln.de/?p=15464 Weiterlesen →]]> Info von DAFFKE:
2025 gibt es wieder Landeszuschüsse zu bestimmten Fortbildungen:

– Alltagsintegrierte Sprachbildung und Beobachtung
– Beobachtung und Dokumentation
– Medienkompetenzförderung
– Anti-Bias-Ansatz, vorurteilsbewusste Erziehung und Bildung und soziale Inklusion
– Herausforderungen in Bezug auf die Aufarbeitung der Pandemie
– Maßnahmen für prozessbegleitende Fachberatungen
NEU ab 2025: Aufgaben der Praxisanleitung

Diese Fortbildungen werden über das KiBiz.web abgerechnet.
Zu den genauen Zuschusshöhen (berechnet sich pro Gruppe) und Antragsmodalitäten kontaktiert bitte Euer zuständiges Jugendamt.

Aus einem anderen Topf werden Fortbildungen zu folgendem Thema bezuschusst:
– Entwicklung, Anwendung und Überprüfung von Kinderschutzkonzepten
Auch hierzu könnt Ihr bei Bedarf mit Eurem zuständigen Jugendamt in Kontakt treten, um die möglichen Zuschusshöhen und Antragsmodalitäten zu erfahren.

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Fortbildungsförderung! https://keks-koeln.de/2024/11/26/fortbildungsfoerderung/ Tue, 26 Nov 2024 16:38:59 +0000 https://keks-koeln.de/?p=14824 Weiterlesen →]]> Da gibt es doch glatt einen extra Topf für bestimmte Fortbildungen des pädagogischen Personals, aber es wird nicht abgerufen. Nach § 46 Abs. 5 KiBiz gibt es Geld für Fortbildungen zu folgenden Themen:
(1) Alltagsintegrierte Sprachbildung/ Mehrsprachigkeit
(2) Digitalisierung und Medienkompetenzförderung
(3) Beobachtung und Dokumentation in der pädagogischen Praxis
(4) Inklusion (dies beinhaltet auch Fortbildungen zu: Teilhabe für alle, Anti-Bias-Ansatz, vorurteilsbewusste Erziehung und Bildung, Pädagogik der Vielfalt, Umgang mit herausfordernden Situationen, diskriminierungssensibles Handeln)
(5) Maßnahmen zur Bewältigung der Herausforderungen in der Aufarbeitung der Pandemie (z.B. Selbstfürsorge päd. Personals, Psychische Belastungen/Resilienz (für Zielgruppe Personal und Kinder gleichermaßen))
(6) Kinderschutz (organisationale Schutzkonzepte, Gestaltung/ Umsetzung der pädagogischen Konzeption zur Sicherung der Rechte der Kinder in der Kindertagespflege, sexuelle Bildung, Wahrnehmung der Aufgaben nach § 8a SGB VIII für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege)
Änderung in 2025:
Für Fortbildungen im Bereich der Alltagsintegrierten Sprachbildung müssen ab 2025 nicht mehr zwingend die vom Land zertifizierten Multiplikator:innen eingesetzt werden. Ab 2025 können Fortbildungen im Bereich der Alltagsintegrierten Sprachbildung und den Beobachtungsverfahren von in besonderer Weise in diesem Themenschwerpunkt sowie in den jeweiligen Instrumenten qualifizierten Referent:innen durchgeführt werden. Zudem stehen weiterhin noch rund 80 ausgebildete Multiplikator*innen für Fortbildungen zur Verfügung.
Wer entscheidet über die Auswahl der Referent:in?
Welche Referent:innen für Fortbildungsveranstaltungen ausgewählt werden, liegt in der Gesamtverantwortung der Träger.

Förderfähig sind sowohl Fortbildungen in Präsenz wie auch Online; Teamfortbildungen prinzipiell (bei Sprache eher gewünscht) aber auch Einzelfortbildungen. Als „Eigenanteil“ reicht die Erbringung von Fahrkosten, Verpflegung, Bereitstellung von Räumlichkeiten bereits aus.

Für die Abwicklung der Fachbezogenen Pauschalen sind die „Fördergrundsätze des Landes Nordrhein-Westfalen über die Gewährung von Zuwendungen zu Fortbildungsmaßnahmen für pädagogische Kräfte des Elementarbereichs“ für das
laufende Kalenderjahr zu Grunde zu legen. Die aktuell geltenden Fördergrundsätze finden Sie auf folgender Homepage: https://www.kita.nrw.de/personal-qualifizieren/fort-und-weiterbildungen-fuer-den-elementarbereich
Die Fördergrundsätze für das Jahr 2025 werden Anfang 2025 auf der Homepage veröffentlicht und auch über die Landesjugendämter weitergeleitet.

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Stadt Köln informierte nicht über Zahlungsumstellung https://keks-koeln.de/2017/12/04/stadt-koeln-informierte-nicht-ueber-zahlungsumstellung/ Mon, 04 Dec 2017 10:02:15 +0000 http://www.keks-koeln.de/?p=2070 Weiterlesen →]]> Dass die finanzielle Situation von Kitas in ganz NRW angespannt ist, dürfte bekannt sein. Umso relevanter, dass die zum Betrieb benötigten Zuschüsse pünktlich auf den Konten der Einrichtungen eintreffen. Die Kölner Stadtverwaltung hat den Beschluss gefasst oder wurde angewiesen, die Kita-Zuschüsse nicht mehr, wie bislang, in der letzten Woche des Monats, sondern ab sofort erst zum 01. des Folgemonats zu überweisen.

Hierüber wurden die Einrichtung aber _nicht_ informiert!
Nun gehen aber Gehälter, (Jahressonderzahlung im November!), Mieten….
bereits Ende des Monats vom Konto ab. Viele Einrichtungen, die bei uns
organisiert sind, verfügen über keinen Dispo.

Es konnten also Gehälter, Jahressonderzahlungen, Mieten usw. nicht
pünktlich bezahlt werden. Nur auf Rückfrage wurden die Einrichtungen darüber informiert, dass das nun jeden Monat so sein wird.

Selbstverständlich ist es so, dass die Stadt so handhaben kann – in den
gesetzlichen Grundlagen sind keine konkreten Termine zur Auszahlung festgezurrt. Aber nicht mindestens drei Monate vor einer solchen relevaten Umstellung „vorzuwarnen“ bei kleinen Einrichtungen, nicht nicht „mal eben“ so über solche Geldmengen verfügen können, ist _extrem_schlechter_Stil.
Auch können Arbeitsverträge und Mietverträge, welche die Zahlungen zum
01. des Monats vorsehen, nicht „einfach mal so“ kurzfristig geändert
werden. Das Problem wird sich also nun jeden Monat wiederholen!

Wie dem auch sei: Die Auszahlung der Kita-Zuschüsse erst zum 01. vorzunehmen und über diese Umstellung _niemanden_ vorab zu informieren, hat dazu geführt, dass Mieten und Jahressonderzahlungen nicht geleistet werden konnten, bei manchen Einrichtungen ist teilw. auch jetzt noch (04.12!) kein Geld auf den Konten eingegangen, Lastschriften sind geplatzt, Strafzahlungen wurden fällig usw. Eine Auswahl gefällig?

„Wir haben aktuell (04.12.) […] noch keine Zahlung erhalten, obwohl Freitag der 1. war. Miete und Strom ist aber schon weg. Dies hat unser Polster noch geschafft, wird bei anderen KiTas aber sicher anders sein.“

„Bei uns hat dieses Vorgehen schon zum wiederholten Male dazu geführt, dass wir hohe Buchungskosten hatten und Mahngebühren bei den Krankenkassen zahlen mussten. Außerdem mussten wir die Sepamandate neu ausfüllen, dass mag für Beamte der Stadt kein großes Ding sein, für die ehrenamtliche Führung einer Kita ist das jedoch ein erheblicher Zeitaufwand den wir mehr leisten und zahlen mussten.“

„Habe mir mal die Durchführungsverordnung zum KiBiz angesehen. […] Ich gehe davon aus, dass eine Zahlung zum Monatsende im Voraus nicht „eingeklagt“ werden kann.“

„Ob die Stadt garantieren kann, dass das Geld pünktlich zum 1. auf dem Konto ist, wage ich zu bezweifeln. Da ist Ärger mit dem Vermieter vorprogrammiert.“

„Bei uns gehen alle Fixkosten Ende des Monats raus.“

„In jedem Fall schlechter Stil.“

„Natürlich bin ich davon ausgegangen, dass dies eine Ausnahme sei. […] die Art [ist] wirklich unverschämt und unakzeptabel. Demnächst fällt mal ein Monat ganz aus, weil sie es beschlossen haben….“

„Wir [sind] sehr dafür, gegenüber der Stadt mehr als nur unser Unverständnis über den Umgang mit unseren Mitarbeiterinnen zum Ausdruck zu bringen. Wir fühlen uns nämlich für unsere Mitarbeiter und deren Motivation verantwortlich! Die Stadt Köln zeigt sich hier als nicht verlässlicher, demotivierender, jedem Mindestmaß an erwartbarer Kommunikationsfähigkeit nicht entsprechender Partner. Das Vorgehen der Stadt ist inhaltlich und formal nicht akzeptabel.“

„Zumindest stehen wir also nicht alleine doof da… Ich hatte heute morgen auch bei der Stadt nachgefragt und als Antwort bekommen, dass das Geld spätestens zum 01. des Monats auf dem Konto sein muss, mehr nicht. Wir konnten nun zum Ende des Monats noch nicht alle Gehälter überweisen und haben glücklicherweise sehr verständnisvolle Mitarbeiterinnen, die sich dann hoffentlich am nächsten Montag über ihr Geld freuen können.“

„Meiner Meinung nach hätte man dies mit Vorlauf mitteilen müssen!!!“

„Für unsere Einrichtung bedeutet dies, dass wir in diesem Jahr kein Weihnachtsgeld auszahlen können. Dies muss ich jetzt den Mitarbeiterinnen mitteilen.“

„Vermutlich bekommt die Stadt pro Tag Verzögerung entsprechend Zinsen. Lohnt sich vermutlich…“

 

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