Fortbildungsförderung!
Da gibt es doch glatt einen extra Topf für bestimmte Fortbildungen des pädagogischen Personals, aber es wird nicht abgerufen. Nach § 46 Abs. 5 KiBiz gibt es Geld für Fortbildungen zu folgenden Themen:
(1) Alltagsintegrierte Sprachbildung/ Mehrsprachigkeit
(2) Digitalisierung und Medienkompetenzförderung
(3) Beobachtung und Dokumentation in der pädagogischen Praxis
(4) Inklusion (dies beinhaltet auch Fortbildungen zu: Teilhabe für alle, Anti-Bias-Ansatz, vorurteilsbewusste Erziehung und Bildung, Pädagogik der Vielfalt, Umgang mit herausfordernden Situationen, diskriminierungssensibles Handeln)
(5) Maßnahmen zur Bewältigung der Herausforderungen in der Aufarbeitung der Pandemie (z.B. Selbstfürsorge päd. Personals, Psychische Belastungen/Resilienz (für Zielgruppe Personal und Kinder gleichermaßen))
(6) Kinderschutz (organisationale Schutzkonzepte, Gestaltung/ Umsetzung der pädagogischen Konzeption zur Sicherung der Rechte der Kinder in der Kindertagespflege, sexuelle Bildung, Wahrnehmung der Aufgaben nach § 8a SGB VIII für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege)
Änderung in 2025:
Für Fortbildungen im Bereich der Alltagsintegrierten Sprachbildung müssen ab 2025 nicht mehr zwingend die vom Land zertifizierten Multiplikator:innen eingesetzt werden. Ab 2025 können Fortbildungen im Bereich der Alltagsintegrierten Sprachbildung und den Beobachtungsverfahren von in besonderer Weise in diesem Themenschwerpunkt sowie in den jeweiligen Instrumenten qualifizierten Referent:innen durchgeführt werden. Zudem stehen weiterhin noch rund 80 ausgebildete Multiplikator*innen für Fortbildungen zur Verfügung.
Wer entscheidet über die Auswahl der Referent:in?
Welche Referent:innen für Fortbildungsveranstaltungen ausgewählt werden, liegt in der Gesamtverantwortung der Träger.
Förderfähig sind sowohl Fortbildungen in Präsenz wie auch Online; Teamfortbildungen prinzipiell (bei Sprache eher gewünscht) aber auch Einzelfortbildungen. Als „Eigenanteil“ reicht die Erbringung von Fahrkosten, Verpflegung, Bereitstellung von Räumlichkeiten bereits aus.
Für die Abwicklung der Fachbezogenen Pauschalen sind die „Fördergrundsätze des Landes Nordrhein-Westfalen über die Gewährung von Zuwendungen zu Fortbildungsmaßnahmen für pädagogische Kräfte des Elementarbereichs“ für das
laufende Kalenderjahr zu Grunde zu legen. Die aktuell geltenden Fördergrundsätze finden Sie auf folgender Homepage: https://www.kita.nrw.de/personal-qualifizieren/fort-und-weiterbildungen-fuer-den-elementarbereich
Die Fördergrundsätze für das Jahr 2025 werden Anfang 2025 auf der Homepage veröffentlicht und auch über die Landesjugendämter weitergeleitet.