Aktuelles

  • Als Arbeitgeber:in muss man seinen Mitarbeitenden eine sogenannte Entgeldumwandlung ermöglichen. Dies bedeutet, dass Mitarbeitende verlangen dürfen, dass ein Teil ihres Bruttogehaltes in eine betriebliche Altersvorsorge eingezahlt wird. Hierfür ist durch Arbeitsgeber:in eine Möglichkeit anzubieten. Spart man als Arbeitgeber:in durch diese Gehaltsumwandlung Sozialabgaben ein, ist ein Pflichtzuschuss hinzuzugeben.

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Vorteile der Mitgliedschaft

Einrichtungen, in denen spätestens alle drei Jahre oder gar jährlich der Vorstand wechselt, haben ein Problem: Es heißt Informationsverlust. Jeder Vorstand muss für sich das Rad in Eigenregie neu erfinden und dies kostet Kraft, Zeit und Geld. Das muss nicht sein. Wir als KEKS e.V. fungieren als großer Wissensspeicher, der...

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