Aktuelles
Das passt ja gut zu den hohen Personalausfällen: Bei Abschluss einer Meldung nach § 47 SGB VIII zu besonderen Vorkommnissen und Personalausfällen durch das Landesjugendamt erfolgt eine automatische E-Mail – jedoch nur noch bei besonderen Vorkommnissen, nicht mehr bei Personalausfällen. Hier die ausführlich Info: Einrichtungsleitungen können Meldungen nach § 47 SGB VIII zu besonderen Vorkommnissen und Personalausfällen direkt im Modul „Besondere Vorkommnisse“ von Kibiz.web eingeben und speichern. Träger erhalten dann nach Speicherung automatisch eine Benachrichtigung per E-Mail. Denn die Freigabe an das Landesjugendamt bleibt weiterhin Aufgabe der Träger. Die Jugendämter haben nur Lesezugriff auf den geprüften Personalbestand in ihrem Zuständigkeitsbereich.
Räumlichkeiten für Kita in Köln Vingst zu vermieten
Der Keks e.V. bietet ab August 2025 oder später Räumlichkeiten zur Vermietung an eine Kinderbetreuungsseinrichtung o.ä. an. Bei Interesse meldet euch bitte unter info@keks-koeln.de oder 0221 9589254. Gerne sind wir auch behilflich bei der Gründung einer Elterninitiative, die als Träger die Räume mietet.
Vorteile der Mitgliedschaft
Einrichtungen, in denen spätestens alle drei Jahre oder gar jährlich der Vorstand wechselt, haben ein Problem: Es heißt Informationsverlust. Jeder Vorstand muss für sich das Rad in Eigenregie neu erfinden und dies kostet Kraft, Zeit und Geld. Das muss nicht sein. Wir als KEKS e.V. fungieren als großer Wissensspeicher, der...
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