Welche Aufgaben hat der Kassenprüfer? Haftet er für Versäumnisse?
Die in der Mitgliederversammlung gewählten Kassenprüfer bzw. Revisoren sind (Vier- Augen-System) zumeist zu zweit. Sie haben die Aufgabe, bei einer Kassenprüfung die Klarheit, Übersichtlichkeit und Vollständigkeit der Buchungen und die sachliche Richtigkeit der Ausgaben zu kontrollieren und die Wirtschaftlichkeit zu überprüfen. Soll bei der Mitgliederversammlung die Entlastung des Vorstandes erfolgen, so müssen die Kassenprüfer vor der Mitgliederversammlung ihre Prüfung vornehmen und ihren Bericht bei der Versammlung erstatten. Ohne Bericht der Kassenprüfer sollte keine Entlastung erfolgen, die Entlastung würde dann vertragt werden. Einer Neuwahl oder Bestätigung steht eine solch überfällige Entlastung jedoch nicht entgegen. Die Kassenprüfung selbst erfolgt unter Anwesenheit der jeweils für diesen Teil der Finanzen Zuständigen. Es kann sich also um mehrere Termine handeln, wenn zunächst die Barkasse der Kindergartenleiterin und später dann die Abbuchungen der Mitgliederbetreuung geprüft werden. So können Rückfragen direkt gestellt werden. Bei Bargeldkassen wird das enthaltene Geld geprüft und mit dem Kassenbuch verglichen. Die Belege sind einzeln und stichprobenartig zu prüfen. Es muss zu jeder Buchung einen Beleg geben, der Auskunft darüber gibt, wer wann welche Summe für was ausgegeben hat. Bankkonten werden anhand der Kontoauszüge daraufhin überprüft, ob die im Kassenbuch angesprochenen Beträge dort auch zu finden sind. Sind alle Kontoauszüge vorhanden? Ebenfalls stichprobenartig wird nachgesehen, an welche Kontoverbindungen Geld geflossen ist. Stimmen diese mit den richtigen überein? Anhand der Mitgliederlisten wird nachgesehen, ob die Mitgliedsbeiträge korrekt eingezogen worden sind und ob ausstehende Mitgliedsbeiträge entsprechend dokumentiert sind. Die Liste der Forderungen und Verbindlichkeiten, also der noch ausstehenden absehbaren Ein- und Ausgaben wird durchgesehen. Der Jahresabschluss / Verwendungsnachweis wird dahingehend gecheckt, ob alle Einzelkonten in dem Jahresabschluss berücksichtigt wurden. Ein schriftlicher Bericht der Kassenprüfer ist nicht grundsätzlich vorgeschrieben, aber hilfreich zur Dokumentation. Er enthält den Namen der Kassenprüfer, das Datum der Prüfung und den Umfang der Prüfung (was wurde geprüft, wie wurde geprüft) sowie die Liste der Beanstandungen (sofern vorhanden). Schließlich eine Beurteilung der Qualität der Kassenführung und eine Stellungnahme dazum, ob die Kassenprüfer die Empfehlung zur Entlastung erteilen oder nicht. Bei der Mitgliederversammlung kann dieser Bericht bei eventueller Abwesenheit der Kassenprüfer verlesen werden. Eine Haftung der Kassenprüfer kommt nur bei Absicht in Betracht, da eine umfassende Prüfung zumeist nicht möglich ist. Sie haben also nicht die Aufgabe der vollständigen Kontrolle, sondern der ernstgemeinten Stichprobe. Die Kassenprüfung sollte mindestens jährlich erfolgen, da ansonsten die Erinnerung an einzelne Buchungen sehr schwer fällt und diese kaum noch nachzuvollziehen sind.