KEKS arbeitet mit dem Institut für Medizinische Mikrobiologie der Unikklinik Köln zusammen. Einrichtungen mit Sitz in Köln, die Mitglied bei KEKS sind, können sich einem bestehenden Vertrag zur Trinkwasseruntersuchung anschließen und 10% bei den Untersuchungen sparen. 

Bereits seit 2011 sind alle Vermieter von öffentlichen Einrichtungen (=Kindertagesstätten) dazu verpflichtet, das Trinkwasser auf seine Unbedenklichkeit untersuchen zu lassen. Diese Pflicht kann der Vermieter per Mietvertrag an seine Mieter übertragen. In Gewerbemietverträgen ist dies meistens der Fall.

Nur ganz bestimmte zertifizierte Institute dürfen diese Untersuchung vornehmen! Selbstuntersuchungen oder die Einsendung selbstersteller Proben an fragwürdige Anbieter sind nicht zulässig! KEKS berät alle seine Einrichtungen, ob und in welchem Umfang sie zur Trinkwasseruntersuchung verpflichtet sind.

In 2017 wurde zwischen KEKS und dem Institut ein Rahmenvertrag erarbeitet, der nicht nur für eine Untersuchung gültig ist, sondern sich automatisch verlängert, so dass der Auftrag nur noch einmalig erteilt werden muss.

Bitte folgen Sie folgenden Schritten:
1) Untersuchungsbedarf und -Umfang klären: Fragebogen Non-Responder.
2) Sollte sich aus dem Fragebogen ein Untersuchungsbedarf erheben, bitte den Fragebogen mit folgender Auftragserteilung an KEKS zusenden. An KEKS, NICHT an das Institut: NEU Dauerauftrag 2021
Da unser Fax gern mal Aussetzer hat, bitte bevorzugt postalisch zusenden!
3) Bitte nehmt den Hinweis des Institutes zur Stagnationsbeprobung zur Kenntnis!