KiBiz – KEKS – Kölner Eltern- und Kinderselbsthilfe e.V. https://keks-koeln.de Beratung für Elterninitiativen Thu, 16 Apr 2026 07:58:46 +0000 de hourly 1 https://wordpress.org/?v=6.9.4 https://keks-koeln.de/wp-content/uploads/2017/02/cropped-favicon-32x32.gif KiBiz – KEKS – Kölner Eltern- und Kinderselbsthilfe e.V. https://keks-koeln.de 32 32 Frohe Botschaft: Beschlossener Änderungsantrag KiBiz https://keks-koeln.de/2026/04/16/frohe-botschaft-beschlossener-aenderungsantrag-kibiz/ Thu, 16 Apr 2026 07:56:54 +0000 https://keks-koeln.de/?p=17595 Weiterlesen →]]> Am Mittwoch 15.04. war auch KEKS unter den Teilnehmenden in der Videokonferenz der Grünen zur KiBiz-Reform (Teilnehmende etwas über 150) … mit Verena Schäffer, Eileen Wöstmann und Mehrdad Mostofizadeh. Manche haben es schon im Radio gehört: Die Regierungsfraktionen haben sich gestern auf einen umfassenden, erfreulichen Änderungsantrag für den KiBiz-Revision-Gesetzesentwurfes verständigt. Diesen Antrag wird es in Kürze auch als Drucksache zum Nachlesen geben. Folgende Änderungen sind beantragt worden:
Erhöhung der Mindestkernzeit:
– Kernzeit pro Woche 35 h
– Mindestkernzeit pro Tag 5 h, die restlichen 10 Stunden frei verteilbar
– Freiwilligkeit bleibt bestehen, Voll-Finanzierung auch

Personaleinsatz in den Randzeiten:
– mindestens 2 EK pro Gruppe
– mind. 1 FK pro Einrichtung mit 1-2 Gruppen / 2 FK bei 3-4 Gruppen / 3 FK bei 5-6 Gr. usw.
– EK können auch Personen sein, die laut PV auf EK-Stunden eingesetzt werden können

50,5 Millionen mehr als bisher vorgesehen für Sprachbildung
– 46 Mill. für PlusKitas und Fachberatung
– 3 Mill. für Digitalisierung: zentrale Anschaffung durch das Land von einer App für die pädagogische Arbeit (zusätzlich gibt es Verhandlungen mit dem Bund, um über das Sondervermögen finanzierte Endgeräte für die Kitas anzuschaffen)
– 0,5 Mill. für die Anschaffung eines Sprachbildungskoffers für die Einrichtungen (ähnlich dem schon bestehenden Bildungskoffer)

Kita-Helfer*innen für alle
doch keine Gießkanne pro Kindpauschale, sondern zurück zur einrichtungsbezogenen Förderung unabhängig der Anzahl der Gruppe
– 16.200,00 € pro Einrichtung pro Jahr
– Vereinfachung des Antrags: Häkchen setzen im jährlichen Zuschussantrag im KiBiz.web 🙂
Außerdem:
Der Zuschuss für 2026/27 soll erneut gewährt werden. Die Verfahrensabstimmung läuft aktuell und soll zeitnah abgeschlossen sein … wird also – wie erwartet – für ein weiteres Jahr bis Juli 2027 (vermutlich zu den alten Bedingungen) fortgesetzt.

Überbelegung
– Die höhere Überbelegung ist grundsätzlich wieder raus, es bleibt also bei der bisherigen Überbelegungsregelung
Aber:
– Kurzfristig (bis höchstens 6 Wochen) können Einrichtungen diese Überbelegung verdoppeln (GI=24 Kd. / GII=12 Kd. / GIII=29 Kd.)
– dabei muss das Personal für diesen Zeitraum nicht entsprechend aufgestockt werden
Hintergrund ist z. B. eine Situation, wenn bei einer Einrichtung mit mehreren Gruppen eine Gruppe aus Personalnot schließen muss, dass dann Kinder kurzfristig in den anderen Gruppen der Einrichtung mitbetreut werden können

Personaloffensive
– Die Förderung der Praxisanleitung soll um 18 Mill. auf dann 68 Mill. aufgestockt werden
– verteilt werden sollen die Gelder als Pauschalen pro Ausbildungsstätte (genaueres haben sie dazu nicht gesagt)

Ein paar der für uns wichtigsten zusätzlichen Punkte, die angesprochen wurden:

Dynamisierung der Eingruppenpauschale:
abgelehnt, da es eigentlich 2008 nur als Übergangshilfe gedacht war, deshalb auch ursprünglich rausgenommen … eine Dynamisierung wäre ein Ungleichbehandlung gegenüber den neueren Eingruppigen, die diesen Zuschuss ja nicht bekämen und auch ohne ihn auskämen (eine entsprechende Erwiderung war nicht möglich wegen Zeitmangel)

Dynamisierung der Waldpauschale:
Ist ebenfalls nicht vorgesehen … sie waren aber bereit, sich das Thema noch einmal genauer anzuschauen … (zunächst verwechselten sie es mit der Eingruppenförderung) Anders, als die Eingruppenpauschale, soll die Waldpauschale den vorgeschriebenen höheren Personalschlüssel gegenfinanzieren und das ist ja nicht mehr gewährleistet, wenn sie weder erhöht, noch dynamisiert würde.

Viel grundsätzliche Kritik am Finanzierungsmodell:
Die Problematik der Mangelfinanzierung bei unbesetzten Kitaplätzen oder auch durch niedrigere Buchungszeiten sehen sie auch, können daran aber kurzfristig nichts ändern. Sie haben auf die im Entwurf enthaltene Ankündigung einer neuen „Kita-Formel“ verwiesen, die aktuell entwickelt werden und bis Ende 2027 fertig sein soll. Diese soll wohl nicht mehr gruppenbezogen, sondern kindbezogen werden … (würde dies nicht mit einer Grundförderung für Einrichtungen einhergehen, würde das Risiko der Unterfinanzierung bei den Trägern bleiben)

Sinkende Kinderzahlen:
Der demographische Druck wächst, auch wenn derzeit noch vorrangig die Tageseltern betroffen sind. Es ist noch keine Lösung dafür gefunden worden, diesen „Umbau“ zielgerichtet zu begleiten.

Sinkende Einnahmen, wenn Eltern künftig 40 statt 45 Stunden buchen… die Politik sagte zu, dies sehr genau zu beobachten. Fakt sei aber, dass die meisten Eltern sich eine Betreuungszeit zwischen 35 und 40 Stunden wünschen und benötigen würden und diese Tatsache nicht länger hätte ignoriert werden können.

Kurzbewertung:
Für unsere Kitas ein paar sehr hilfreiche Änderungen (insbesondere Kita_helfer*innen und mehr Geld für Praxisanleitung) … aber die Grundprobleme der Unterfinanzierung bleiben an vielen Stellschrauben ungelöst und wir werden vertröstet auf … irgendwann nach der Landtagswahl, wer auch immer dann die Regierung stellen wird …

Woher kommt das zusätzlich benötigte Geld? Da hat wohl wer zugeflüstert, dass es zu Millioneneinsparungen durch sinkende Kinderzahlen kommen wird. Dieses Geld wird nun also in die Qualität gesteckt. Das ist gut, aber für die Erzieher:innen und aus pädagogischer Sicht wäre wohl eine Verkleinerung der Gruppengrößen noch besser gewesen… Zumindest aber sind die schlimmsten Baustellen des Ursprungsentwurfes alle beseitigt. Die Reform wird dieses Jahr beschlossen, aber erst im Folge-Kitajahr in Kraft treten.

KEKS dankt dem Kollegen von DAFFKE/Münster für die zugrundeliegende Zusammenfassung!

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Der Paritätische NRW sagt Danke https://keks-koeln.de/2026/03/05/der-paritaetische-nrw-sagt-danke/ Thu, 05 Mar 2026 09:13:15 +0000 https://keks-koeln.de/?p=17361 Weiterlesen →]]> Die WeAct-Petition „Kitas retten – Kinderbildungsgesetz NRW besser machen“ hatte nach nicht einmal zwei Wochen bereits 90.000 Unterzeichner beisammen und konnte an die schwarz-grüne Landesregierung übergeben werden. Da Frau Ministerin Paul unmittelbar vor dem Übergabetermin zurückgetreten war, sprang für sie die Parteikollegin Frau Woestmann ein, die sich auch spontan zum Gespräch bereiterklärte. Einige Forderungen, wie die Beibehaltung der Sonderförderung für eingruppige ältere Kitas, fanden dann auch Eingang in den Gesetzesentwurf. Aber andere Kritikpunkte blieben drin. Der Kampf geht weiter, teilte Herr Woltering, Vorstand des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes NRW mit. Und die Landesarbeitsgemeinschaft Elterninitiativen schließt sich dem an…
Bildnachweis: Der Paritätische NRW, Übergabe der Petition

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Song zur KiBiz-Revision https://keks-koeln.de/2026/02/26/song-zur-kibiz-revision/ Thu, 26 Feb 2026 10:14:36 +0000 https://keks-koeln.de/?p=17300 Unsere Kolleg:innen von DAFFKE weisen auf den Song von Kristin Niemeyer zur KiBiz-Revision hin. Der Song spricht sicherlich vielen von euch aus dem Herzen! Den Song „KiBiz Revision“ findet ihr unter „Aktuelles“ auf der DAFFKE-Homepage.

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Petition gegen die Streichung der Eingruppen-Sonderförderung https://keks-koeln.de/2026/01/16/petition-gegen-die-streichung-der-eingruppen-sonderfoerderung/ Fri, 16 Jan 2026 09:40:20 +0000 https://keks-koeln.de/?p=16924 Weiterlesen →]]> Der kurz vor Weihnachten vorgelegte Referentenentwurf für die Veränderung des bestehenden Kinderbildungsgesetzes sieht eine vollständige Streichung der Eingruppen-Sonderförderung ab 2028 vor. Diese Streichung von bis zu 15.000€/Jahr ist ohne Zweifel existenzbedrohend für die eingruppigen Einrichtungen. Dem Ministerium ist das vollkommen bewusst. Drei betroffene Einrichtungen haben stellvertretend für viele weitere eine Petition gegen diese Streichung gestartet: https://c.org/SdNQtHDbLt

Die „teuren“ eingruppigen Kindertagesstätten, darunter zahlreiche Elterninitiativen aber eben auch Waldkindertagesstätten, bilinguale Einrichtungen oder auch solche in ländlichen Räumen sollen also zu Gunsten des Landeshaushalts über die Klinge gehen. Dies ist in unseren Augen ein eindeutiger Verstoß gegen das verbriefte Wunsch- und Wahlrecht der Eltern und ein mit-Füßen-treten jahrezehntelangen ehrenamtlichen und bürgerschaftlichen Engagements in und für Elterninitiativen und pädagogisch besondere Konzepte sowie die Kinder.

Die Stellungnahme der Landesarbeitsgemeinschaft Elterninitiativen findet ihr hier:
https://lage-nrw.org/lage-stellungnahme-zum-referentenentwurf/

Eine Probeberechnung der finanziellen Auswirkung des Referentenentwurfes für eine eingruppige Einrichtung in Gesamtschau hier:
https://lage-nrw.org/daffke-finanzvergleich-eingruppige-einrichtungen-vorher-nachher/
(aus dieser ergibt sich, dass über den Eingruppenzuschlag hinaus auch noch andere Punkte des Referentenentwurfes die eingruppigen Einrichtungen benachteiligen, so dass sich für diese eine Gesamteinbuße von 22.000-23.000€ ergibt).

Wir möchten euch eindringlich darum bitten, euch mit den Auswirkungen des Referentenentwurfes auf die kleinen Kindertagesstätten und Elterninitiativen kritisch zu befassen und nach euren Möglichkeiten entschieden darauf hinzuwirken, dass der Referentenentwurf so nicht verabschiedet wird.

Bitte zeichnet und teilt folgende Petition. Erstellt von drei kleinen betroffenen Elterninitiativen, die hier stellvertretend für alle betroffenen Einrichtungen stehen: https://c.org/SdNQtHDbLt

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Anmerkungen zur Fortschreibungsrate der Pauschalen https://keks-koeln.de/2026/01/08/anmerkungen-zur-fortschreibungsrate-der-pauschalen/ Thu, 08 Jan 2026 10:29:46 +0000 https://keks-koeln.de/?p=16890 Weiterlesen →]]> An Beteiligte im Elementarbereich schrieb Gerhard Stranz folgende Anmerkungen zu den jüngst verkündeten Fortschreibungsraten:

„Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Sie werden vielleicht auch darüber überrascht gewesen sein, dass das Ministerium erst mit Schreiben vom 30.12.2025 über die „Fortschreibungsrate“ der Pauschalen mit einer „negativen Steigerungsrate“ informierte und diese sogar als „negative Dynamisierung“ bezeichnete, so dass die Träger, z.B. erst durch ein Rundschreiben des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe vom 6.1.2026 informiert werden konnten. […] Ein kritischer Blick auf die berechnete „negative Dynamisierung“ macht überdeutlich, wie ungeeignet die Förderung durch Kindpauschalen ist und vor allem, dass das System in dieser Form nicht geeignet ist. Es kann nicht dazu beitragen, dass eine dem tatsächlichen Bedarf entsprechende Förderung, die Trägervielfalt und das Wahlrecht gesichert sind und die Chancengerechtigkeit für alle Kinder in NRW gewährleistet ist.

Die Fortschreibung setzt die Unterfinanzierung fort, die dadurch besteht, dass die berechneten Kindpauschalen von vornherein falsch berechnet waren! In den Kindpauschalen des KiBiz ab dem Jahr 2007 sind die überholte Werte des KGSt-Gutachtens aus dem Jahr 2005 zu den Kosten eines kommunalen Arbeitsplatzes zugrunde gelegt worden. Auf diesen überholten Werten erfolgten erst verspätet pauschale Anpassungen, keine grundlegende Korrektur und es wurden zwischenzeitliche Lohnerhöhungen und Kostensteigerungen nicht berücksichtigt.

Bereits im Jahr 2009 hätte eine Erhöhung der Pauschalen um 33 % erfolgen müssen.

Zudem ist die im aktuelle KGSt-Gutachten erfolgte Berücksichtigung der Durchschnittspersonalkosten nach dem SAP-System der Stadt Köln mehr als fragwürdig. Damit werden nicht die Bedingungen in Einrichtungen berücksichtig, in denen sich der Altersdurchschnitt der Mitarbeitenden, damit auch die Höhe der Personalkosten, von dem der Großstadt mit einer vielleicht „normalen“ Altersverteilung, unterscheidet.

Zudem ergeben sich durch abweichende Träger- und Einrichtungsstrukturen evtl. höhere Kosten, die entsprechend auch in die Sachkosten höhe betreffen.

Außerdem ist zu bedenken, dass es durchaus sein kann, dass die tatsächlich entstehenden Personalkosten für Mitarbeitende in Tageseinrichtungen der Stadt Köln über den Durchschnittskosten liegen, ohne dass das von Relevanz für die einzelne kommunale Einrichtung wäre, zumal die Defizitabdeckung in jeder Höhe durch öffentliche Mittel kommunal ausgeglichen wird.

Insofern bietet die jetzt berechnete „negative Dynamisierung“ eine gute Gelegenheit dazu, die Fördersystematik in Frage zu stellen und zumindest durch die Landschaftsverbände, die Spitzenverbände und die Kirchen, die die unzulängliche Situation kennen, jetzt eine Spitzabrechnung für die Einrichtungen vorzusehen, für die die Pauschalförderung nicht auskömmlich ist.

Die Zusammenfassung zu immer größeren Trägerverbünden erscheint mir als ein Mittel der Mangelverwaltung, die aber nicht unbedingt dazu beiträgt, qualitativ gute Bedingungen für die Begleitung von Kindern zu gewährleisten, für die die Beziehungsqualität in ihrer Entwicklung von großer Bedeutung ist und den Eltern ein wohnortnahes, bedarfsgerechtes Angebot überall sichern kann.

Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Stranz“

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Eckpunktepapier zur KiBiz-Reform https://keks-koeln.de/2025/10/09/eckpunktepapier-zur-kibiz-reform/ Thu, 09 Oct 2025 11:38:01 +0000 https://keks-koeln.de/?p=16544 Weiterlesen →]]> Nachdem ein unabgestimmter und überholter Entwurf des Eckpunktepapiers an die Presse durchgestochen worden war und Eltern in Wallung gerieten, weil nur noch 35h-Plätze wirklich kostenfrei bleiben sollen, wohingegen die echten Katastrophen im Entwurf gänzlich übersehen wurden, ist nun das „echte“ Eckpunktepapier da und genauso gruselig. Da, wo es wirklich weh tun wird, ist es unausformuliert. So versteckt sich hinter der geplanten Umstellung der Förderung von einer Gruppenförderung hin zu einer Kindförderung immer noch die Streichung aller gruppenbezogenen Förderungen, als da wären Waldpauschale und Eingruppenzuschlag. Denn wie prognos herausgefunden hatte, sind eingruppige Einrichtungen die Leidtragenden der derzeitigen Finanzierung. Und welche Lösung man dafür hat? Abschaffen der eingruppigen Einrichtungen ganz natürlich über finanzielles Aushungern. Wenn irgendein Mitglied von KEKS seine Laune verderben möchte, stellen wir den Entwurf gern zur Verfügung. Das ist ein Frontalangriff auf die Trägerform Elterninitiativen, den wir (auch im Rahmen der Landesarbeitsgemeinschaft) nicht hinnehmen werden.

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Stellungnahme zum Referentenentwurf KiBiz https://keks-koeln.de/2019/06/27/stellungnahme-zum-referentenentwurf-kibiz/ Thu, 27 Jun 2019 09:12:28 +0000 https://keks-koeln.de/?p=5075 Weiterlesen →]]> Die Landesarbeitsgemeinschaft der Elterninitiativen (LAGE) in Nordrhein-Westfalen begrüßt den mit dem Referentenentwurf „Gesetz zur Einführung des Gesetzes zur frühen Förderung und Bildung von Kindern und zur Änderung des Schulgesetzes“ erfolgten Versuch, die Auskömmlichkeit der Finanzierung von Kindertagesstätten herzustellen.

Leider müssen wir feststellen, dass die Definition der „Auskömmlichkeit“ hinsichtlich der Personal­ausstattung offenbar anhand eines Kompromisses von 2007 (sog. Konsenspapier) vorgenommen wird. Obwohl sich die wissenschaftlichen Erkenntnisse zu Personal­standards (Fach­kraft-Kind-Schlüssel) sowie hinsichtlich der Förderbedarfe von Kindern maßgeblich verändert haben, sieht der Referentenentwurf diesbezüglich keinerlei Verbesserungen bei den Standards vor. 

Im Gegenteil: Die in der Anlage zu § 33 angestrebten Pauschalen reichen auch weiterhin nicht aus, um die „zusätzlichen“ sonstigen Personal­­kosten für Krankheits-, Fortbildungs- und Urlaubs­vertre­tungen und Hauswirtschaftskräfte sowie für die Zeiten für Praxisanleitung, Vor- und Nach­bereitung und für die Umsetzung der Erziehungspartnerschaft mit den Eltern zu finanzieren.  
Dem Gruppentyp III c werden real sogar vier Personalstunden entzogen, indem die Ressourcen deut­­lich reduziert werden. Zudem fehlt es in diesem Gruppentyp an einer klaren Vorgabe zum Personalschlüssel. Der zulässige Einsatz von sog. „Sonstigen Kräften“ regelt dies jedenfalls nicht. Dies trifft insbesondere auch kleine, eingruppige Einrichtungen, die oft 45 Wochenstunden anbieten.

Die auf den ersten Blick ersichtliche Anhebung der Kopfpauschalen reduziert sich bei genauem Blick erheblich, wenn man den realen Zuwachs nach Abzug der nun hinzugerechneten, aber bereits zuvor im System vorhandenen Zusatzpauschalen usw. berücksichtigt.

Wir begrüßen die geplante jährliche Anhebung der Sachkosten nach dem Verbraucherindex. Leider ist der Warenkorb für anfallende Sachkosten nicht entsprechend den Entwicklungen der letzten Jahre angepasst worden, wurde also nicht (einmalig) deutlich erhöht. Da 90 % der Zuschüsse für Personalkosten anfallen, ist davon auszugehen, dass die Zuschüsse für die verbliebenen 10 % für die Sachkosten des Trägers von Anfang zu gering sind. (s. hierzu Stellungnahme der LAG Freie Wohlfahrts­pflege)

Hinsichtlich § 48 Abs. 1 Flexibilisierung der Betreuungszeiten würden wir uns aus Gründen des Kindes­wohls dringend eine Klarstellung in der Formulierung wünschen, dass kein Kind länger als neun Stunden täglich in einer Einrichtung verbringen sollte. (s. hierzu Stellungnahme der Internationalen Vereinigung der Waldorfkindergärten e.V.).

Aus pädagogisch-konzeptionellen Gründen wäre es zudem wünschenswert, wenn die Tages­einrich­tung zur Sicherung ihres Bildungs- und Erziehungsauftrags nach Anhörung des Eltern­beirates Kernzeiten festlegt, damit die pädagogische Qualität in der Kita nicht deutlich zurück­gestellt wird.
(§ 27 Abs. 2).

Auch von der Regelung zur Flexibilisierung der Betreuungszeiten sind insbesondere kleine (ein­gruppige) Einrichtungen betroffen, die mit weniger Personal die Rahmen­bedingungen für die flexible Betreuung der Kinder aufrechthalten müssen, ohne dass Kompensationsmöglichkeiten durch Vertretungen im Team bzw. durch Zusammenlegung einzelner Teilgruppen (z. B. Nachmittags­gruppen) gibt.

Hier muss es einen „auskömmlichen“ Ausgleich für kleine Einrichtungen geben. Der weiterhin bestehende Eingruppenzuschlag in Höhe von 15.000,00 EUR allein ist dafür nicht ausreichend. Entsprechend den Kostensteigerungen in den letzten zehn Jahren ist dieser zudem ebenfalls anzuheben. (Gleiches gilt insbesondere auch für den Zuschuss für Waldkindergärten mit ihren vorgeschriebenen höheren Fachkraft-Kind-Schlüssel. (s. hierzu Stellungnahme des Landes­verbandes der Wald- und Naturkindergärten NRW e.V.))

Hinsichtlich des Verbots in § 51, zusätzliche Elternbeiträge einzuziehen, erinnern wir nachdrücklich daran, dass Elterninitiativen (arme Träger) zwecks Erbringung ihres Trägeranteils auf  Beiträge der Eltern ange­wiesen sind, welche zusätzlich zu den Entgelten für Mittagessen vom Träger erhoben werden. Wir bitten dringend um Klarstellung in der Formulierung, um Missverständnissen vorzubeugen.

 

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Demo „Mehr Große für die Kleinen“ https://keks-koeln.de/2019/03/06/demo-mehr-grosse-fuer-die-kleinen/ Wed, 06 Mar 2019 08:49:35 +0000 https://keks-koeln.de/?p=4409 Weiterlesen →]]> Ein breites Aktionsbündnis aus Mitarbeiter/innenvertretungen (MAV) der Kirchen, Betriebsräten von AWO-Kitas, den Gewerkschaften ver.di und GEW, Berufsverbänden, Personalräten sowie Vertreter/innen des Landeselternbeirates will am Donnerstag, den 23. Mai 2019 vor dem Landtag in Düsseldorf für bessere Arbeitsbedingungen in den Kitas eintreten.

Bei der Demo „Mehr Große für die Kleinen“ geht es vor allem um mehr Personal für kleinere Gruppen und mehr individuelle Förderung für die Kinder.

Nähere Informationen:
http://mehr-grosse-fuer-die-kleinen.de/

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