Frohe Botschaft: Beschlossener Änderungsantrag KiBiz
Am Mittwoch 15.04. war auch KEKS unter den Teilnehmenden in der Videokonferenz der Grünen zur KiBiz-Reform (Teilnehmende etwas über 150) … mit Verena Schäffer, Eileen Wöstmann und Mehrdad Mostofizadeh. Manche haben es schon im Radio gehört: Die Regierungsfraktionen haben sich gestern auf einen umfassenden, erfreulichen Änderungsantrag für den KiBiz-Revision-Gesetzesentwurfes verständigt. Diesen Antrag wird es in Kürze auch als Drucksache zum Nachlesen geben. Folgende Änderungen sind beantragt worden:
Erhöhung der Mindestkernzeit:
– Kernzeit pro Woche 35 h
– Mindestkernzeit pro Tag 5 h, die restlichen 10 Stunden frei verteilbar
– Freiwilligkeit bleibt bestehen, Voll-Finanzierung auch
Personaleinsatz in den Randzeiten:
– mindestens 2 EK pro Gruppe
– mind. 1 FK pro Einrichtung mit 1-2 Gruppen / 2 FK bei 3-4 Gruppen / 3 FK bei 5-6 Gr. usw.
– EK können auch Personen sein, die laut PV auf EK-Stunden eingesetzt werden können
50,5 Millionen mehr als bisher vorgesehen für Sprachbildung
– 46 Mill. für PlusKitas und Fachberatung
– 3 Mill. für Digitalisierung: zentrale Anschaffung durch das Land von einer App für die pädagogische Arbeit (zusätzlich gibt es Verhandlungen mit dem Bund, um über das Sondervermögen finanzierte Endgeräte für die Kitas anzuschaffen)
– 0,5 Mill. für die Anschaffung eines Sprachbildungskoffers für die Einrichtungen (ähnlich dem schon bestehenden Bildungskoffer)
Kita-Helfer*innen für alle
doch keine Gießkanne pro Kindpauschale, sondern zurück zur einrichtungsbezogenen Förderung unabhängig der Anzahl der Gruppe
– 16.200,00 € pro Einrichtung pro Jahr
– Vereinfachung des Antrags: Häkchen setzen im jährlichen Zuschussantrag im KiBiz.web 🙂
Außerdem:
Der Zuschuss für 2026/27 soll erneut gewährt werden. Die Verfahrensabstimmung läuft aktuell und soll zeitnah abgeschlossen sein … wird also – wie erwartet – für ein weiteres Jahr bis Juli 2027 (vermutlich zu den alten Bedingungen) fortgesetzt.
Überbelegung
– Die höhere Überbelegung ist grundsätzlich wieder raus, es bleibt also bei der bisherigen Überbelegungsregelung
Aber:
– Kurzfristig (bis höchstens 6 Wochen) können Einrichtungen diese Überbelegung verdoppeln (GI=24 Kd. / GII=12 Kd. / GIII=29 Kd.)
– dabei muss das Personal für diesen Zeitraum nicht entsprechend aufgestockt werden
Hintergrund ist z. B. eine Situation, wenn bei einer Einrichtung mit mehreren Gruppen eine Gruppe aus Personalnot schließen muss, dass dann Kinder kurzfristig in den anderen Gruppen der Einrichtung mitbetreut werden können
Personaloffensive
– Die Förderung der Praxisanleitung soll um 18 Mill. auf dann 68 Mill. aufgestockt werden
– verteilt werden sollen die Gelder als Pauschalen pro Ausbildungsstätte (genaueres haben sie dazu nicht gesagt)
Ein paar der für uns wichtigsten zusätzlichen Punkte, die angesprochen wurden:
Dynamisierung der Eingruppenpauschale:
abgelehnt, da es eigentlich 2008 nur als Übergangshilfe gedacht war, deshalb auch ursprünglich rausgenommen … eine Dynamisierung wäre ein Ungleichbehandlung gegenüber den neueren Eingruppigen, die diesen Zuschuss ja nicht bekämen und auch ohne ihn auskämen (eine entsprechende Erwiderung war nicht möglich wegen Zeitmangel)
Dynamisierung der Waldpauschale:
Ist ebenfalls nicht vorgesehen … sie waren aber bereit, sich das Thema noch einmal genauer anzuschauen … (zunächst verwechselten sie es mit der Eingruppenförderung) Anders, als die Eingruppenpauschale, soll die Waldpauschale den vorgeschriebenen höheren Personalschlüssel gegenfinanzieren und das ist ja nicht mehr gewährleistet, wenn sie weder erhöht, noch dynamisiert würde.
Viel grundsätzliche Kritik am Finanzierungsmodell:
Die Problematik der Mangelfinanzierung bei unbesetzten Kitaplätzen oder auch durch niedrigere Buchungszeiten sehen sie auch, können daran aber kurzfristig nichts ändern. Sie haben auf die im Entwurf enthaltene Ankündigung einer neuen „Kita-Formel“ verwiesen, die aktuell entwickelt werden und bis Ende 2027 fertig sein soll. Diese soll wohl nicht mehr gruppenbezogen, sondern kindbezogen werden … (würde dies nicht mit einer Grundförderung für Einrichtungen einhergehen, würde das Risiko der Unterfinanzierung bei den Trägern bleiben)
Sinkende Kinderzahlen:
Der demographische Druck wächst, auch wenn derzeit noch vorrangig die Tageseltern betroffen sind. Es ist noch keine Lösung dafür gefunden worden, diesen „Umbau“ zielgerichtet zu begleiten.
Sinkende Einnahmen, wenn Eltern künftig 40 statt 45 Stunden buchen… die Politik sagte zu, dies sehr genau zu beobachten. Fakt sei aber, dass die meisten Eltern sich eine Betreuungszeit zwischen 35 und 40 Stunden wünschen und benötigen würden und diese Tatsache nicht länger hätte ignoriert werden können.
Kurzbewertung:
Für unsere Kitas ein paar sehr hilfreiche Änderungen (insbesondere Kita_helfer*innen und mehr Geld für Praxisanleitung) … aber die Grundprobleme der Unterfinanzierung bleiben an vielen Stellschrauben ungelöst und wir werden vertröstet auf … irgendwann nach der Landtagswahl, wer auch immer dann die Regierung stellen wird …
Woher kommt das zusätzlich benötigte Geld? Da hat wohl wer zugeflüstert, dass es zu Millioneneinsparungen durch sinkende Kinderzahlen kommen wird. Dieses Geld wird nun also in die Qualität gesteckt. Das ist gut, aber für die Erzieher:innen und aus pädagogischer Sicht wäre wohl eine Verkleinerung der Gruppengrößen noch besser gewesen… Zumindest aber sind die schlimmsten Baustellen des Ursprungsentwurfes alle beseitigt. Die Reform wird dieses Jahr beschlossen, aber erst im Folge-Kitajahr in Kraft treten.
KEKS dankt dem Kollegen von DAFFKE/Münster für die zugrundeliegende Zusammenfassung!

