Man *könnte* ausschließlich Erzieherinnen einstellen, die Kinder hassen. Wer das aber nicht möchte, wird als Arbeitgeber früher oder später sicher mehrmals mit schwangeren Erzieherinnen „zu tun“ haben. Folgendes ist dann zu tun:
Der Arbeitgeber muss sofort, sobald ihm die Schwangerschaft bekannt ist, der Erzieherin ein vorrübergehendes Tätigkeitsverbot mit Kindern aussprechen. Die Erzieherin hat beim Betriebsarzt oder Arzt ihrer Wahl eine serologische Blutuntersuchung vornehmen zu lassen. Nur wenn diese Untersuchung eine ausreichende Immunität ergibt, ist die Wiederaufnahme der Tätigkeit möglich. Anderenfalls sind je nach Krankheit unterschiedliche Maßnahmen einzuleiten. Weiterlesen →