Pilotprojekt Quereinstieg
Das Land hat Anfang des Jahres ein Modellvorhaben zum Quereinstieg in Kitas für das Berufsfeld Kinderpflege entwickelt und den Kommunen erstmalig übermittelt. Am 16. April diesen Jahres informierte das MKJFGFI erstmalig über die nachstehenden Möglichkeiten der Anrechenbarkeit auf Ergänzungsfachkraftstunden und damit die Refinanzierbarkeit des Projektes:
1) Die ersten drei Monate nach Abschluss der Anfangsqualifizierung in Höhe von 120h: Keine Anrechnungsmöglichkeit.
2) Der Zeitraum nach diesen drei Monaten bis zum 31. Juli 2025: Bis zu 50 % der Arbeitszeit, die in der Einrichtung geleistet wird.
3) Der Zeitraum ab 1. August 2025 bis zum Erlöschen eines gültigen Zertifikats:
75 % der Arbeitszeit, die in der Einrichtung geleistet wird.
4) Der Träger kann im Einvernehmen mit den Jugendämtern in begründeten Fällen und bei Vorhandensein entsprechender Gelingensbedingungen (insb. Leitung, Praxisanleitung, keine Auflagen der LJÄ zur Betriebserlaubnis, die das Ausbildungsverhältnis tangieren) über die Möglichkeiten der Ziffern 2 und 3 hinaus auf Ergänzungskraftstunden anrechnen. Die Landesjugendämter werden
informiert.
Das Land plant aktuell jeweils zum 1. August 2024 und 1. August 2025 einen Modelllauf. Die qualifizierten Quereinsteiger sollen nach erfolgreicher Teilnahme an der Qualifizierung im Umfang von zwei Jahren anschließend in das zweite Jahr der Kinderpflegeausbildung einsteigen. Ein erfolgreich absolvierter Quereinstieg in die Kinderpflege ist somit bestenfalls nach drei Jahren abgeschlossen.
Unter den nun vorliegenden finanziellen Rahmenbedingungen sieht die Kölner Verwaltung jedoch keine Möglichkeit, eine Teilnahme am Pilotprojekt QiK zu realisieren. [Vorlage 1354/2024]