Entwurf Weiterentwicklung Qualitäts-Bundesgesetz
2019 war das Gesetz zur „Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung“, das sogenannte „Gute-Kita-Gesetz“, in Kraft getreten. Ziel ist eine bessere Qualität in der Kindertagesbetreuung. Das ließ sich der Bund einige Milliarden kosten. Aufgrund des Föderalismus konnten die Bundesländer eigene Schwerpunkte setzen und – wie NRW – zumindest teilweise in wahlkampfrelevante kostenfreie Kita-Jahre investieren.Über die Effektivität in Bezug auf die Qualität ließ sich da freilich streiten.
Dieses Gesetz wurde jeweils auf seinen Erfolg geprüft und weiterentwickelt. Inzwischen steht die Dritte Version im Entwurfsstadium. Wie bereits erwartet, wird es wohl kein Qualitätsentwicklungsgesetz mit bundesweiten Standards ab 2025 geben, vielmehr wird das bestehende KiQuTG bis 2026 verlängert und weiterentwickelt. Neu ist ein inhaltliche Fokus auf Handlungsfelder, die qualitative Verbesserungen anstreben. Hinterlegt ist ein etwa identisch hoher jährlicher Betrag wie bisher – das ist jedenfalls der gegenwärtige Stand.
Der Monitoringbericht zum „KiQuTG“ 2022 ist hier hinterlegt:
https://www.bmfsfj.de/resource/blob/208536/e09e054e185731d16a93f15d94783dbd/monitoringbericht-zum-kiqutg-2022-data.pdf
NRW findet sich darin ab Seite 469.
Das Forderungspapier undes Bundesverbandes BAGE an das Gesetz findet man hier: