§ 47-Meldungen nur noch im KiBiz.web
Eine weitere Info von unseren Münsteraner Kollegen:
„Im KiBiz.Web ist unter dem Reiter „Aufsicht“ ein neues Modul „Besondere Vorkommnisse“ hinzugekommen. Hier müssen ab sofort (07.10.2024) alle Meldungen nach § 47 Abs. 1 Nr. 2 SGB VIII gemacht werden. Die bisherigen Online-Anträge wurden gleichzeitig abgeschaltet.Um hier eine Meldung einstellen zu können, benötigt Ihr aber die passenden Zugriffsrechte. Die lassen sich (inzwischen auch differenzierter als bisher) im Bereich „Verwaltung > Accountverwaltung“ festlegen.“
Wenn Ihr über den Reiter „Aufsicht“ auf das Untermenü „Besondere Vorkommnisse“ klickt, findet Ihr dort den üblichen Strukturbaum. Über das „+“ in der Spalte „Aktionen“ kommt Ihr zu der Auswahl der Meldung.
Eine Aufteilung erfolgt wie bisher in
> „neue Personalausfallmeldung“ für alle personellen Engpasssituationen, bei denen das Minimum unterschritten wird und
> „neue Meldung“ für alle Vorkommnisse, die geeignet sind, das Kindeswohl zu beeinträchtigen.
In dem dann folgenden Formular tragt Ihr die relevanten Daten bzw. Angaben ein.
Die Formulare sehen bei einem ersten Blick tatsächlich etwas komprimierter und einfacher aus. Genaueres wird sich wohl erst im Praxistest erweisen.
Ein direkter Vorteil ist, dass die Doppelmeldung an das zuständige Jugendamt in Zukunft wegfällt, da dies durch das System automatisch erfolgt!“