Schulung: Wie läuft ein § 8a-Verfahren?
Die Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz (AJS) stellt fest, dass „ein Grundverständnis des Verfahrens nach § 8a SGB VIII (Kindeswohlgefährdung)“ in der pädagogischen Arbeit oft vorausgesetzt werde. Ja, das sollte wohl so sein. Wer nun aber pädagogisch tätig ist ODER weil er als Vorstand=Träger für das Meldeverfahren juristisch _verantwortlich_ ist (!Das ist so!) und keine tatsächliche Vorstellung davon hat, sollte wohl das Schulungsangebot der AJS nutzen:
Das Online-Seminar bietet eine Erstorientierung aus pädagogischer und rechtlicher Sicht. Zudem werden Basiswissen zum Schutzauftrag und zu den Aufgaben der Netzwerke Kinderschutz vermittelt. Vorkenntnisse sind nicht erforderlich.
Online-Fortbildung | 9:00 – 13 Uhr | TN-Beitrag 35,- €