LWL erteilt Absage an pädagogische Elterndienste
Der LWL (Landesjugendamt für den Bereich Westfalen-Lippe) hat auf die Anfrage unserer Münsteraner Kollegen von DAFFKE nun endgültig und einheitlich entschieden, dass Elterndienste in Kitas, die zur Aufsicht der anwesenden Kinder dienen sollen, nicht mit der aktuellen Personalverordnung (PVO) vereinbar seien. Die bisher vereinzelt erteilten Ausnahmen seien nur möglich gewesen, weil in den bisherigen PVO’s keine gesetzlichen Regelungen zum Umgang mit akutem Personalnotstand enthalten waren. Auch der Idee von DAFFKE, Eltern im Rahmen der sogenannten „Profilrelevanten Kräfte“ (Elternmitwirkung als besonderes Profil einer Elternini) einsetzen zu können, ist der LWL nicht gefolgt. Es ist davon auszugehen, dass der LVR (Landesjugendamt Rheinland) dieser Einschätzung folgen wird. Weiterhin erlaubt sind Eltern, die auf Ausflügen zusätzlich unterstützen oder bei Feiern und Festen mithelfen, sofern dies keine pädagogischen Aufgaben sind. Hierbei ist stets auf den Kinderschutz zu achten.