Keine automatische Rückmeldung
Das passt ja gut zu den hohen Personalausfällen: Bei Abschluss einer Meldung nach § 47 SGB VIII zu besonderen Vorkommnissen und Personalausfällen durch das Landesjugendamt erfolgt eine automatische E-Mail – jedoch nur noch bei besonderen Vorkommnissen, nicht mehr bei Personalausfällen. Hier die ausführlich Info:
Einrichtungsleitungen können Meldungen nach § 47 SGB VIII zu besonderen Vorkommnissen und Personalausfällen direkt im Modul „Besondere Vorkommnisse“ von Kibiz.web eingeben und speichern. Träger erhalten dann nach Speicherung automatisch eine Benachrichtigung per E-Mail. Denn die Freigabe an das Landesjugendamt bleibt weiterhin Aufgabe der Träger. Die Jugendämter haben nur Lesezugriff auf den geprüften Personalbestand in ihrem Zuständigkeitsbereich.