Kitahelfer*innen-Programm: Kürzung der Mittel!
Wie der Paritätische mitteilt, kritisiert er scharf die vom Land NRW schlicht per Rundschreiben und ohne Vorankündigung vorgenommene Mittelkürzung im neuen Kitahelfer*innen-Programm: „Gefordert wird unsererseits eine Nachjustierung und Verbesserung der Rahmenbedingungen für ein Projekt, dass in der Fläche hilft und vom MKJFGFI als eine Maßnahme im Rahmen der Fachkraftoffensive gewertet wird. Mit Kürzungen kommen wir dem Ziel der Fachkraftgewinnung und Unterstützung der Träger nicht zurecht. Dieses Signal senden wir nach Düsseldorf.“
Unsere Münsteraner Kolleg*innen von DAFFKE gehen ins Detail:
Leider gibt es für den nächsten Förderzeitraum eine Kürzung um 150,00 € pro Monat, die nur sehr versteckt in den Untiefen der vielen Anhänge kommuniziert wird. Das ist aber nicht die einzige Änderung.
Alle Änderungen in Kürze und die möglichen Folgen daraus:
* Für das Kitajahr 2025/26 gibt es nur noch eine Höchstfördersumme von 1.350,00 € pro Monat, in dem Kita-Helfer*innen angestellt sind (bisher 1.500,00 €).
> Sehr, sehr ärgerlich, da zu Beginn der Förderung Anfang 2023 davon ausgegangen werden konnte, dass das Förderprogramm in der damaligen Größenordnung bis Juli 2026 fortgeführt wird. Wenn ihr bereits längerfristige Arbeitsverträge abgeschlossen habt, müsst ihr diese also ändern (per Änderungskündigung) oder aber die fehlenden Zuschüsse aus eigener Vereins- oder Kita-Kasse finanzieren.
* Für das Kitajahr 2025/26 müssen leider wieder zwei einzelne Anträge (08/2025- 12/2025 und 01/2026 – 07/2026) gestellt werden. Der zweite Förderzeitraum kann erst im Herbst 2025 beantragt werden. Daraus ergibt sich auch die Pflicht, zwei Verwendungsnachweise zu erstellen.
> Das ist das Gegenteil von Bürokratieabbau! Das genaue Prozedere werden euch eure Jugendämter mitteilen.
* Es muss nun für alle beschäftigten Kitahelfer*innen ein sogenanntes „Beratungsgespräch zu Qualifizierung- und/oder Ausbildungsmaßnahmen“ durchgeführt werden. Die Bescheinigung (Anlage 3) ist dem Antrag beizulegen.
> Wer dieses Gespräch führt, ist nicht festgelegt, verantwortlich dafür ist aber „die Institution“, also der Träger der Kita, in eurem Fall also der Vorstand. Kleiner Tipp: zumindest die ersten verpflichtenden Beratungspunkte bzgl. der Kinderpfleger*innen und Erzieher*innen finden sich auch auf den Homepages der Berufs-Fachschulen.
* Es können nun auch Personen als Kita-Helfer*innen beschäftigt werden (zusätzlich oder mit Stundenaufstockung), die sich in einer pädagogischen Qualifizierung befinden. Diese können dann auch – nach Ermessen der Leitung – in weiteren (pädagogischen) Arbeitsfeldern eingesetzt werden.
> Unklar bleibt, ob dies auch für beide Teilzeiträume gilt, wenn die Qualifizierungszeit im ersten Zeitraum schon abgeschlossen oder erst im zweiten Zeitraum begonnen wird.