Örtliche Prüfungen durch Landesjugendamt und Berufsgenossenschaft
Manche haben es schon mitbekommen: Teilweise finden gegenwärtig Begehungen zum Thema Arbeitsschutz statt. Durchführende Stellen sind sowohl die Bezirksregierung als auch die Berufsgenossenschaft. Wer eine solche Begehung vor sich hat, wendet sich rechtzeitig an seinen Vertragspartner für Arbeits- und Gesundheitsschutz, damit der mit dabeisein kann. Sonst verläuft die Prüfung unter Umständen suboptimal. Und wer keinen Vertrag mit einer solchen Fachkraft hat, kriegt eh Probleme. Bei Fragen diesbezüglich bitte rechtzeitig bei KEKS melden.
Und weil Prüfungen „lustig“ sind, gibt es solche auch durch das Landesjugendamt: https://www.lvr.de/de/nav_main/jugend_2/kinderundfamilien/tageseinrichtungenfrkinder/wirtschaftlichkeits__und_qualitaetspruefung/faq_oertliche_pruefung_nach___46_sgb_viii/faq_oertliche_pruefung_nach___46_sgb_viii.jsp