Inklusiver Kinderschutz
Die Landesjugendämter LVR & LWL haben gemeinsam eine neue Arbeitshilfe erstellt mit dem Titel „Inklusiver Kinderschutz in Kindertageseinrichtungen“, die bei der (Weiter-)Entwicklung von Schutzkonzepten berücksichtigt werden sollten.Diese Arbeitshilfe dient als Orientierung zur Umsetzung von Kinderschutzmaßnahmen im inklusiven Kontext. Neben den rechtlichen Grundlagen sind präventiver Kinderschutz, Partizipationsmöglichkeiten, körperliche und sexuelle Bildung sowie die Zusammenarbeit mit Eltern die zentralen Themen.
Hier ist die Arbeitshilfe zu finden.
Der LWL erläutert in seinem Rundschreiben 31/2024:
„[..] die Arbeitshilfe „Inklusiver Kinderschutz in Kindertageseinrichtungen – Prävention und Intervention in der pädagogischen Arbeit“ ist eine Ressource zur Unterstützung von Trägern, Fachberatungen, Leitungskräften und Fachkräften in Kindertageseinrichtungen. Diese Arbeitshilfe dient als Orientierung zur Umsetzung von Kinderschutzmaßnahmen im inklusiven Kontext. Diese überarbeitete Fassung berücksichtigt die rechtlichen Neuerungen durch das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz sowie das Landeskinderschutzgesetz NRW und orientiert sich an aktuellen fachlichen Entwicklungen. Neben den rechtlichen Grundlagen sind präventiver Kinderschutz, Partizipationsmöglichkeiten, körperliche und sexuelle Bildung sowie die Zusammenarbeit mit Eltern die zentralen Themen. Die Ausrichtung der einrichtungsbezogenen Risikoanalyse auf Diskriminierungssensibilität und Inklusion ist in der Arbeitshilfe handlungsleitend, um den vielfältigen Schutzbedürfnissen der Kinder gerecht zu werden. Gleichzeitig werden Verfahren und Verantwortlichkeiten beim intervenierenden Kinderschutz beschrieben, um ein effektives und verantwortungsbewusstes Vorgehen in Risikosituationen zu gewährleisten.“