Waldkindergärten, die keinen Wald mehr haben….
Wie wir bereits hier: https://keks-koeln.de/2025/03/20/bericht-ueber-waldsicherheitproblematik/ berichtet hatten, führt die Überarbeitung der Pachtverträge von Wald & Forst NRW einige Waldkindergärten in das finanzielle AUS. Jene, die sich aber weiger(te)n, die neuen Pachtverträge zu unterzeichnen, verfügen über kein Waldgrundstück mehr. Das eigentlich zur Unterstützung der Position der Kitas angefragte Landesjugendamt verkündete, dass der Wegfall des Waldgrundstücks ein kindeswohlgefährdendes und meldepflichtiges Ereignis gemäß § 47 SGB VIII sei. Wer nun Rückfragen dazu hat, findet die Ansprechpartner des LVR hier.