Basisleistung 1: Anlage F bei Personalmangel-Schließung
Unsere Münsteraner Kolleg:innen weisen darauf hin, dass besondere Vorkommnisse, die Kinder mit einer bewilligten Leistung der Eingliederungshilfe betreffen, seit 12.05.2025 zusätzlich über die Anlage F „Besondere Vorkommnisse“ des Landesrahmenvertrages an den Leistungsträger zu übermitteln sind. Hierbei handelt es sich um einen zwischen der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege und den Landschaftsverbänden in NRW abgestimmten Vordruck. Das Formular „Anlage F“, das Rundschreiben des LWL zum Thema sowie Beispiele für meldepflichtige Ereignisse haben die Münsteraner für euch im Beitrag „Aufsichtsrechtliche Grundlagen zum Umgang mit Meldungen gem. § 47 Satz 1 Nr. 2 SGB VIII für Kindertageseinrichtungen (Stand: 06/2025)“ unter „Aktuelles“ auf der DAFFKE-Homepage ergänzt. Die Abläufe im LVR dürften sich davon nicht unterscheiden.