Aufsichtsrechtliche Grundlagen Inklusionspädagogik
Die Landesjugendämter in NRW (LWL und LVR) haben die neue Arbeitshilfe Aufsichtsrechtliche Grundlagen „Inklusionspädagogische Konzeption in betriebserlaubnispflichtigen Tageseinrichtungen für Kinder gemäß §§ 45 ff. SGB VIII“ veröffentlicht. In der entwickelten Arbeitshilfe werden die Mindeststandards einer inklusionspädagogischen Konzeption beschrieben. Jede Kita sollte überprüfen, ob ihre Konzeptionen die geforderten inklusionspädagogischen Vorgaben erfüllen und die Konzeptionen bei Bedarf entsprechend überarbeiten! Sowohl das Rundschreiben hierzu wie die Arbeitshilfe sind auf der Seite des LVR zu finden.

