Betreuungsanspruch: Welche Einrichtung ist zumutbar?
Welche Einrichtung Sie für Ihr Kind als zumutbar erachten, ist ihr Privatvergnügen. Auch besteht bei U-3-Kindern keine unmittelbare Wahlfreiheit zwischen einer Tagespflegeperson und einer Kindertagessstätte. Die Stadt Köln erfüllt ihre Verpflichtung, indem Sie Ihnen ein Angebot unterbreitet. Fertig.
Ausnahme: Unzumutbare Entfernungen sowohl zwischen dem Wohnort als auch dem Arbeitsplatz und dem zugeteilten Betreuungsplatz. Eine Wegstrecke von täglich 30 Minuten zur Kita mit öffentlichen Verkehrsmitteln ist zumutbar.
Gern beraten wir Sie kostenfrei frühzeitig darüber, wie Sie mit gleichgesinnten Eltern sich bürgerschaftliche engagieren können, indem Sie selbst eine Kindertagesstätte gründen können.