Bildungsurlaub für die Erzieher_innen?
Beschäftigte haben in NRW einen rechtlichen Anspruch auf Bildungsurlaub. Berechtigt ist, wer mindestens sechs Monate in einem Betrieb beschäftigt ist. Der Rechtsanspruch gilt aber nur, wenn der Betrieb mindestens zehn Beschäftigte hat. Der Bildungsurlaub umfasst bis zu fünf Tage im Jahr und kann nur für anerkannte Bildungsveranstaltungen eingesetzt werden, die zumindest mittelbar mit der beruflichen Tätigkeit oder der politischen Bildung in Zusammenhang stehen.
Während des Bildungsurlaubs werden Beschäftigte vom ihrem Arbeitgeber freigestellt, bekommen aber das Gehalt voll weitergezahlt. Die Kosten für eine Bildungsurlaub-Veranstaltung zahlen die Beschäftigten selbst.
Für Betriebe mit zehn bis 50 Beschäftigte gilt eine Belastungsgrenze, nach der ein Bildungsurlaubsanspruch nur so lange besteht, bis insgesamt 10% der Beschäftigten pro Kalenderjahr freigestellt worden sind.