Mindestlohn für die Putzfrau in der Kita?
Ja. Ab dem 1. Januar 2017 gilt das bundesweite gesetzliche Mindestlohnniveau ohne Einschränkungen. Der Mindestlohn gilt für alle Arbeitnehmer über 18 Jahren in allen Branchen.
Ausnahmen vom Mindestlohn bestehen für ehrenamtliche Tätigkeiten, die im Rahmen der Minijobregelung vergütet werden, für unter 18-Jährige ohne Berufsabschluss, für Langzeitarbeitslose, für Praktikanten in der Ausbildung und freiwillige Praktikanten, deren Praktikum nicht länger als 3 Monate dauert.
Für Arbeitgeber besteht eine Nachweispflicht, weshalb die gearbeiteten Stunden der einzelnen Arbeitnehmer nachvollziehbar aufgezeichnet werden müssen (Stundenzettel).