Müssen wir unser Trinkwasser untersuchen lassen? Wie oft? Worauf? Was kostet das?
Bereits seit 2011 sind alle Vermieter von öffentlichen Einrichtungen (=Kindertagesstätten) dazu verpflichtet, das Trinkwasser auf seine Unbedenklichkeit untersuchen zu lassen. Diese Pflicht kann der Vermieter per Mietvertrag an seine Mieter übertragen. In Gewerbemietverträgen ist dies meistens der Fall. Das muss untersucht werden: • 5 bestimmte Schwermetalle einmalig, danach nur bei baulichen Veränderungen. (Kostet nicht viel, zweistellig). • Jährlich die bakteriologische Untersuchung. (Kostet nicht viel, zweistellig). • Bei bestimmten baulichen Gegebenheiten (siehe unten) zudem jährlich auf Legionellen. (leider u.U. dreistellige Kosten). Was tun? 1. Blick in den Mietvertrag! Enthält euer Mietvertrag folgenden oder inhaltlich übereinstimmenden Passus: Der Mieter hat behördliche Auflagen auf eigene Kosten zu erfüllen ? Wenn JA, seid IHR für die Trinkwasseruntersuchung verantwortlich. Weiter bei Frage 2. Wenn Nein, ist es euer Vermieter. -> Vermieter informieren, fertig!
Folgende Frage nur beantworten, wenn die erste Frage mit JA beantwortet wurde: 2. Blick auf die Warmwasserbereitung Unsere Warmwasserbereitung erfolgt mit Durchlauferhitzern. Wenn JA, müsst ihr NICHT auf Legionellen untersuchen, sondern nur jährlich auf Bakterien und (einmal) auf Schwermetalle. Wenn NEIN, weiter zur nächsten Frage! 3. Blick auf das Gebäude Unsere Einrichtung befindet sich in einem Ein- oder Zweifamilienhaus. Wenn JA, müsst ihr NICHT auf Legionellen untersuchen, sondern nur jährlich auf Bakterien und (einmal) auf Schwermetalle. Wenn NEIN, weiter zur nächsten Frage! 4. Blick in den Sanitärbereich Wir haben keine Dusche. Wenn JA, müsst ihr NICHT auf Legionellen untersuchen, sondern nur jährlich auf Bakterien und (einmal) auf Schwermetalle. Wenn NEIN, weiter zur nächsten Frage! 5. Blick auf die technischen Details Unsere Trinkwassererwärmung erfolgt in einem Gerät mit einem Inhalt von maximal 400 Litern oder mit einem Inhalt von maximal drei Litern in einer Rohrleitung zwischen Abgang Erwärmer und Entnahmestelle. Wenn JA, müsst ihr NICHT auf Legionellen untersuchen, sondern nur jährlich auf Bakterien und (einmal) auf Schwermetalle. Wenn NEIN, müsst ihr zusätzlich auch auf Legionellen untersuchen! Weiter zur nächsten Frage! 6. Entnahmestellen vorhanden? Um mindestens drei Proben zur Legionellenuntersuchung entnehmen zu können, müssen Entnahmemöglichkeiten vorhanden sein. Oft fehlen diese Möglichkeiten am Trinkwassererwärmer. Sie müssen dann in Absprache mit dem Vermieter, aber (siehe Frage 1.) auf eigene Kosten oder zusammen mit anderen Mietern, welche die gleichen Auflagen zu erfüllen haben, nachgerüstet werden. Was tun, wenn der Vermieter für die Prüfung zuständig ist, wir aber nicht wissen, ob er seiner Verpflichtung nahkommt? Der Vermieter muss euch die Ergebnisse der Untersuchungen jährlich vorlegen. Tut er dies nicht, fordert ihn schriftlich unter Fristsetzung dazu auf. Der Vermieter darf die Kosten der Untersuchung, sofern deren Durchführung gemäß Mietvertrag seine Angelegenheit ist, nicht an euch weiterreichen. Weigert sich der Vermieter trotz schriftlicher Aufforderung, wendet euch an den Mieterschutzbund oder an einen Rechtsanwalt. Im Falle der Erkrankung von Kindern muss der Vorstand des Kindergartens beweisen können, dass er alles in seiner Macht stehende getan hat, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Untersuchungen auch vorgenommen wurden. Für Mitglieder und deren Vermieter gibt es bei der KEKS übrigens einen günstigen Rahmenvertrag zur Trinkwasseruntersuchung.