Was sind Brandschutzhelfer, was machen sie und wie viele muss man haben?
Der Brandschutz in Kindertagesstätte umfasst bauliche und organisatorische Maßnahmen, welche die Entstehung und Ausbreitung von Bränden verhindern helfen. Vorgeschrieben sind deshalb für jede Einrichtung ein individuelles Brandschutzkonzept und eine Brandschutzordnung, die sicherstellen, dass in einer Gefahrensituation niemand zu Schaden kommt. Der Brandschutz ist Teil der Gefährdungsbeurteilung, welche für jede Einrichtung mit dem vertraglichen Partner für Arbeits- und Gesundheitsschutz erstellt wird. Aus der individuell für die einzelne Einrichtung erstellte Gefährdungsbeurteilung ergibt sich die Anzahl der mindestens vorzuhaltenden und entsprechend geschulten Brandschutzhelfer in der Einrichtung. Zumeist liegt die Anzahl bei 5 Prozent der Beschäftigten, mindestens aber einer Person. Da in Kindertagesstätten oft Schichtbetrieb herrscht und möglichst immer ein Brandschutzhelfer anwesend sein sollte, empfiehlt sich aber die Benennung und Ausbildung von mehr als nur einer Person. Brandschutzhelfer sind Beschäftigte, die Aufgaben im Brandfall übernehmen, wie Evakuierung des Gebäudes, Verhalten an Sammelplätzen und Bekämpfung von Entstehungsbränden (Umgang mit dem Feuerlöscher). Im Hinblick auf ihre Aufgaben sind die Brandschutzhelfer fachkundig zu unterweisen. Dies geschieht im Rahmen von zertifizierten Fortbildungen. Alle drei bis fünf Jahre ist zudem die Auffrischung der Kenntnisse notwendig. Unser Fortbildungspartner AWO bietet regelmäßig Brandschutzhelferschulungen an. Informationen zu diesem Thema könnt ihr im KEKS-Büro erhalten, auf unserer Homepage unter „FAQ“ und auf der Seite der AWO unter www.awokoeln.de/bildungswerk. Ausführliche Informationen hierzu bieten die gesetzlichen Unfallkassen und Berufsgenossenschaften.