Aus der Beratung: Inhabergeführte Einrichtungen machen sich gern ein bisschen über Elterninitiativen lustig mit der Aussage „Die wissen nicht, wo ihre Betriebserlaubnis ist“. Mit zusammen 36 Jahren Erfahrung in der Fachberatung kommen aber auch die hiesigen KEKS-Beraterinnen zu keiner abweichenden Einschätzung.
Die Betriebserlaubnis ist Voraussetzung für den Betrieb einer Einrichtung, in der (mehrere) Kinder durch (eingestelltes oder selbständiges) Personal und außerhalb der eigenen Privatwohnung regelmäßig betreut werden. Auch Tageseltern benötigen eine Betriebserlaubnis, klassische Babysitter hingegeben oft nicht. Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis bestehen in Abhängigkeit von Kinderanzahl und deren Alter und beziehen sich u.a. auf die Größe und Ausstattung der Räume sowie die Qualifizierung der Leitung. Weiterlesen →