Feuchtes Laub, Schnee, Eisglätte: Verkehrssicherungspflicht für Eigentümer bzw. Mieter: Die Straßenreinigungssatzung der Stadt Köln besagt, dass Gehwege zu räumen und bei Glätte auch zu streuen sind. Dies ist grundsätzlich Sache der Grundstückseigentümer*innen. Aus der Straßenreinigungssatzung kann man als Grundstückseigentümer*in ersehen, ob eine Pflicht zur Reinigung und Winterwartung des Gehweges besteht.Die Eigentümer*innen können die Arbeiten auf speziell beauftragte Personen wie die Mieter*innen oder professionelle Firmen übertragen. Weiterlesen →