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KEKS – Kölner Eltern- und Kinderselbsthilfe e.V.

Beratung für Elterninitiativen

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Schlagwort-Archive: Kita geschlossen

Betreuungsausfall als „höhere Gewalt“?

KEKS - Kölner Eltern- und Kinderselbsthilfe e.V. Veröffentlicht am 11. September 2024 von Almut Heimbach11. September 2024

Man kennt es von Fahrgastrechten. Da fällt der Zug wegen Streik aus und die Frage ist nun, wer für den Schaden der Passagiere aufkommen muss. Aber wie ist das eigentlich, wenn wegen Personalmangel oder Krankheitswelle der Betrieb einer Kita eingeschränkt wird? Können Eltern ihre Beiträge wegen nichterfülltem Betreuungsumfang zurückfordern?

Grundsätzlich erstmal „Nein“. (Aber Vorsicht: Grundsätzlich versteht sich hier juristisch, d.h. es kommt drauf an). Gemäß Gesetz werden die _städtisch_ erhobenen Betreuungsgelder nämlich _pauschal_ erhoben und es gibt keinen Rechtsanspruch auf Gegenleistung: Das ist gesetzlich geregelt. Gut, manche Kommunen erstatten auf Kulanz zurück. Aber was ist mit dem Vertragsverhältnis zwischen Elterninitiative und Eltern? Da kommt es darauf an, was im Betreuungsvertrag bzw. der Beitragssatzung steht, beziehungsweise was die Elterninitiative reingeschrieben hat. Der von einem Rechtsanwalt noch zu perfektionierende Inhalt wäre sinngemäß: „Im Falle kurzfristig und ungeplanter Schließungen / entfallenden Essensangebotes z.B. durch Krankheitsfälle beim Personal / Urlaub besteht kein Anspruch auf (anteilige) Rückzahlung der Essensbeiträge oder der Vereinsbeiträge und auch kein Schadensersatzanspruch“ könnte komischen Rückforderungsideen der Eltern jedenfalls vorbeugen helfen. Denn wenn die eine private Ersatzbetreuung organisieren müssen oder gar Verdienstausfall erleiden, kann es schnell sehr viel teurer werden als es der anteilige Vereinsbeitrag überhaupt war.

Hinweis: Gemäß KiBiz sind die Beiträge an Elterninitiativen keine Gelder, die für die Betreuung geleistet werden. Sondern eben Vereinsbeiträge, die mit der Betreuung per se nichts zu tun haben. (Anders als Essensbeiträge). DAFFKE rät daher schon lange, dies auch in den Betreuungsverträgen bitte exakt so und nicht anders darzustellen, das Wort „Betreuung“ in Bezug auf die Vereinsgelder also völlig zu vermeiden. Wer sich daran hielt, dürfte auch ohne Änderung eigentlich kein Problem mit der Rückforderung der Vereinsbeiträge wegen ausgefallener Betreuung haben.

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