Die Landesjugendämter in NRW (LWL und LVR) haben die neue Arbeitshilfe Aufsichtsrechtliche Grundlagen „Inklusionspädagogische Konzeption in betriebserlaubnispflichtigen Tageseinrichtungen für Kinder gemäß §§ 45 ff. SGB VIII“ veröffentlicht. In der entwickelten Arbeitshilfe werden die Mindeststandards einer inklusionspädagogischen Konzeption beschrieben. Jede Kita sollte überprüfen, ob ihre Konzeptionen die geforderten inklusionspädagogischen Vorgaben erfüllen und die Konzeptionen bei Bedarf entsprechend überarbeiten! Sowohl das Rundschreiben hierzu wie die Arbeitshilfe sind auf der Seite des LVR zu finden.
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Örtliche Prüfungen durch Landesjugendamt und Berufsgenossenschaft
Manche haben es schon mitbekommen: Teilweise finden gegenwärtig Begehungen zum Thema Arbeitsschutz statt. Durchführende Stellen sind sowohl die Bezirksregierung als auch die Berufsgenossenschaft. Wer eine solche Begehung vor sich hat, wendet sich rechtzeitig an seinen Vertragspartner für Arbeits- und Gesundheitsschutz, damit der mit dabeisein kann. Sonst verläuft die Prüfung unter Umständen suboptimal. Und wer keinen Vertrag mit einer solchen Fachkraft hat, kriegt eh Probleme. Bei Fragen diesbezüglich bitte rechtzeitig bei KEKS melden.
Und weil Prüfungen „lustig“ sind, gibt es solche auch durch das Landesjugendamt: https://www.lvr.de/de/nav_main/jugend_2/kinderundfamilien/tageseinrichtungenfrkinder/wirtschaftlichkeits__und_qualitaetspruefung/faq_oertliche_pruefung_nach___46_sgb_viii/faq_oertliche_pruefung_nach___46_sgb_viii.jsp
LVR-Web-Sprechstunde: Gelingende Inklusion
„Im Rahmen der Web-Sprechstunde [am 23.09.2025] zum Thema „Partizipation des Kindes innerhalb der ICF-orientierten Zusammenarbeit“ referiert Prof. Dr. Manfred Pretis über die Selbstbestimmungs- und Teilhaberechte der Kinder und betrachtet diese zusammen mit den Prinzipien der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF), als Tool des Teilhabeplanungsprozesses. Im Fokus steht dabei auch die multiprofessionelle Zusammenarbeit von Kindertagesbetreuung und Frühförderung unter Einbezug des jeweiligen Kindes und der Personensorgeberechtigten. In dieser Veranstaltung der Landschaftsverbände Westfalen-Lippe und Rheinland sowie der Freie Wohlfahrtspflege NRW erwarten Sie praktische Impulse, Austauschmöglichkeiten und die Gelegenheit, Fragen zu stellen.“ Nähere Infos und Anmeldung: https://ems.lvr.de/microsite/index.cfm?l=9DE9D1080ED0024D5D4018645163DD5C&sp_id=1
Individuelle heilpädagogische Leistungen (ihpL)
Die gern genutzte Übergangsregelung zum Einsatz einer Nicht-Fachkraft bei bewilligter Fachkraft läuft zum Ende dieses Kita Jahres (31.07.) endgültig aus – es kann dann zwar weiterhin eine Nicht-Fachkraft eingesetzt werden, wenn keine Fachkraft gefunden wird – jedoch nur mit reduzierter Vergütung und einer neuen Kostenzusage. Und: Diese Entscheidung muss vorher mit den Sorgeberechtigten abgestimmt und mit dem zuständigen Landschaftsverband (Rheinland: LVR) abgesprochen werden.




