Hinweis unserer Kolleg*innen aus Hannover: Der Gesetzgeber erhöht zum 1. Januar 2025 den gesetzlichen Mindestlohn auf 12,82 Euro je Zeitstunde. Die Minijob-Grenze wird zum 1. Januar 2025 entsprechend auf 556 Euro monatlich erhöht. Bitte prüft in euren Einrichtungen, ob der gesetzliche Mindestlohn für eure Mitarbeiter ab dem 01.01.2025 eingehalten wird und verändert eure Arbeitsverträge entsprechend. Gruppen, die ihre Personalbuchhaltung bei Dienstleistern machen lassen, müssen mit denen absprechen, ob die Änderungsverträge an diese weiterzuleiten sind.