Info der Hannoveraner Kolleg:innen: Ab dem 01.07.2026 besteht die Möglichkeit, eine bereits erklärte Befreiung von der Rentenversicherungspflicht einmalig für die Zukunft aufzuheben. Damit können Minijobber im Gewerbe ihre pauschal besteuerte oder aufstockende Rentenversicherungspflicht wieder aktivieren. Dies wirkt sich auf die eigene Altersvorsorge aus, da ab dem Folgemonat der Antragstellung wieder reguläre Beiträge gezahlt werden. Dieser Schritt ist allerdings nicht rückgängig zu machen und sollte gut überlegt sein. Die Auswirkung des Widerrufes der Befreiung zur RV können die Arbeitnehmer*innen bei ihrem Rentenversicherer erfragen,beziehungsweise sind auf dem Merkblatt zum auszufüllenden Antrag dargestellt. Weiterlesen →

