Wie wir hörten, soll es in mindestens einer Einrichtung dazu gekommen sein, dass eine Rückforderung für das Kitajahr 2016/17 vom „Septembergeld“ abgezogen wurde. Dies scheint uns bei vorsichtiger Ersteinschätzung möglicherweise nicht zulässig zu sein, da ja die Rückforderung ja inhaltlich mit dem Septembergeld nichts zu tun hat. Wir haben den Vorgang insofern mal zur Klärung an proVedi weitergegeben. Grundsätzlich erlaubt eine gut geführte Buchhaltung es, noch rückzuzahlende Beträge aus Vorjahren separat nachzuhalten, so dass man von Rückforderungen nicht überrascht wird. Natürlich ist es ein schlechter Scherz, dass die Abrechnung des Kitajahres 2016/17 erst jetzt erfolgt. Köln dürfte den Rekord halten. Je komplizierter es mit Rücklagen, Rückforderungen usw. wird, desto notwendiger, dass die Buchhaltung in fachlich guten Händen liegt.