Die Landesjugendämter LVR & LWL haben gemeinsam eine neue Arbeitshilfe erstellt mit dem Titel „Inklusiver Kinderschutz in Kindertageseinrichtungen“, die bei der (Weiter-)Entwicklung von Schutzkonzepten berücksichtigt werden sollten. Weiterlesen →
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Aus Beratung: Erweiterte Führungszeugnisse
Die kommunalen Jugendämter sind bereits seit einigen Jahren dazu verpflichtet, „Vereinbarung nach§ 72a Abs. 2 und 4 SGB VIII“ mit den freien Trägern der Jugendhilfe zu Treffen, die definieren, welcher Personenkreis erweiterte Führungszeugnisse vorzulegen hat. Zugegeben haben einige Jugendämter lange zur Umsetzung gebraucht und zugegebenermaßen sind die Vereinbarungen teilweise recht schwammig.
Vom Grundprinzip her läuft es aber darauf hinaus, dass jede Person, die aufgrund Dauer oder Intensivität ihrer Tätigkeit eine Bindung zu den betreuten Kindern aufbauen könnte oder im Rahmen der Einrichtung die Möglichkeit hätte, unbeobachtet mit ihnen zu sein, ein erweitertes Führungszeugnis vorzuzeigen hat. Das betrifft neben fast allen Mitarbeitenden (darunter auch Praktikanten oder Küchenkräfte) der Kita teilweise auch ehrenamtlich Tätige, beispielweise wäre hier an die regelmäßige Vorlese-Oma zu denken oder eben andere „Aufgabeninhaber“, deren Tätigkeit während der Betreuungszeit nicht nur vereinzelt in der Kita erfolgt. Also wenn Eltern vorgesehen sind, die in der Betreuung einspringen oder unterstützen sollen, diese in jedem Fall. Kommen sie aber nur einmal ausnahmsweise vormittags mal vorbei, um Unkraut zu jähten, dann eher nicht. Weiterlesen →