Die Landesregierung hat ihren Gesetzentwurf zur KiBiz-Revision nun in den Landtag eingebracht. Auf Basis der Rückmeldungen aus der Verbändeanhörung wurde der Gesetzentwurf an zentralen Stellen angepasst. Für uns relevant ist, dass die bisherige Sonderförderung in Höhe von bis zu 15.000 Euro für eingruppige Kindertageseinrichtungen, die vor 2007 gegründet wurden, bestehen bleibt!Wir danken euch allen für eurer lautstarkes Trommeln für den Beibehalt dieser Sonderförderung! Das war die gute Nachricht. Jetzt die schlechten: Weiterlesen →

