Wie wir bereits hier: https://keks-koeln.de/2025/03/20/bericht-ueber-waldsicherheitproblematik/ berichtet hatten, führt die Überarbeitung der Pachtverträge von Wald & Forst NRW einige Waldkindergärten in das finanzielle AUS. Jene, die sich aber weiger(te)n, die neuen Pachtverträge zu unterzeichnen, verfügen über kein Waldgrundstück mehr. Das eigentlich zur Unterstützung der Position der Kitas angefragte Landesjugendamt verkündete, dass der Wegfall des Waldgrundstücks ein kindeswohlgefährdendes und meldepflichtiges Ereignis gemäß § 47 SGB VIII sei. Wer nun Rückfragen dazu hat, findet die Ansprechpartner des LVR hier.
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Bericht über Waldsicherheitproblematik
Die Zeitschrift „Holz-Zentralblatt“ hat in ihrer Ausgabe Nr. 11 vom 14.03.2025 ausführlich über die Waldsicherheitsproblematik der Waldkindergärten berichtet, deren finanzielle Situation gerade vor die Wand (bzw. den Baum) fährt. Wald und Forst NRW hat nämlich seine Nutzungsverträge überarbeitet. Die neuen beinhalten, dass es für Waldkindergärten künftig verpflichtend ist, alle 18 Monate eine Kontrolle durch FLL bzw. VTA zertifizierte Baumpflegebetreibe durchführern zu lassen und nicht nur diese Kosten selbst zu tragen, sondern zusätzlich auch noch jene, die eventuell für die dringliche Entfernung von Totholz u.ä. anfallen. Das ist freilich nicht irgendwie gegenfinanziert für die Kitas. Manche sammeln Spenden oder haben noch Rücklagen, um den Spaß einmalig zahlen zu können, aber künftig soll das ja alle 18 Monate erfolgen. Man ist zwar mit der Politik im Gespräch (auch die Landesarbeitsgemeinschaft Elterninitiativen ist beteiligt), aber finanziell ist da auch nichts zu reißen.