Einmalig 500 Millionen Euro für Kitas in NRW
Die neue Landesregierung hat im Nachtragshaushalt zusätzliche Mittel in Höhe von einmalig 500 Millionen Euro zu Verfügung gestellt, um die Schließung von Einrichtungen zu verhindern.
Die Auszahlung erfolgt im Rahmen eines neues Landesgesetz zur Rettung der Trägervielfalt. Die geplanten Einmalzahlungen reichen von mindestens 380,81€ (Gruppenform III, 25h) bis hin zu 1830,55€ (Gruppenform II, 45h). Die Beträge beziehen sich auf jeweils ein Kind. Es handelt sich um eine einmalige Zahlung, sie kommt nicht jährlich. Auf die Zahlung entfallen keine Trägeranteile.
Die Rücklagenbildung wird zum Ende des Kitajahres 2017/18 einmalig ausgesetzt, damit die Mittel auch in 2018/19 noch zur Verfügung stehen. Die Einmalzahlung geschieht zusätzlich zu der Erhöhung der Pauschalen auf 3%, welche bereits die Vorgängerregierung beschlossen hatte. Ein neues, generalüberholtes Kindergartengesetz mit umgestellter Finanzierung erwartet uns dann ab August 2019. Fazit: Es handelt sich um einen nennenswerten Schritt in die richtige Richtung, wenngleich noch Lücken bleiben.