Übernachtungen in Kitas auf dem Prüfstand?
Es war einmal eine Kita in Wuppertal, die wollte (wie vermutlich jedes Jahr) zum Abschluss des Kita-Jahres mit den Kindern in ihrer Einrichtung übernachten. Aber da merkte ein Mitarbeiter der Bauaufsicht auf: Das geht so nicht. Denn in der Baugenehmigung dieser Kita beziehungsweise deren Nutzungsänderung hatte niemand erwähnt, dass sie überhaupt auch für Übernachtungen genutzt werden solle.
Daraufhin wurde das Heimatministerium NRW (nebenbei auch für Bau zuständig) angefragt, ob denn wirklich, wo doch die Übernachtung nur einmal im Jahr stattfindet, extra eine Genehmigung von der Bauaufsicht/Bauordnungsamt eingeholt werden müsse. Das antwortete: Ja, natürlich.
Wenn ein Gebäude anders genutzt wird, als für den Zweck, der in der Baugenehmigung angegeben ist (und alle gemeinsam Übernachten bei Nacht versus einzelne machen Nickerchen am Tag machen ggf. z.B. einen Unterschied hinsichtlich der erfüllenden Auflagen insbesondere hinsichtlich Brandschutz aus), muss man sich dafür eine Genehmigung holen. Entweder eine Einzelgenehmigung für die eine einzelne Übernachtungsaktion. Die Auflagen könnten z.B. sein, dass die Feuerwehr vorab informiert werden muss. Oder man reicht eine grundlegende Nutzungsänderung ein, welche auch Übernachtungen umfasst (und dann wahrscheinlich die Notwendigkeit von erleuchteten Notausgangschildern auslöst).
Wer nun Übernachten möchte und nicht weiß, ob das die Baubeschreibung, welche Grundlage der Nutzungsgenehmigung ist, hergibt, muss beim Bauordnungsamt Einsicht in seine Hausakte verlangen bzw. den entsprechenden Auszug daraus anfordern.
Inzwischen drehen eine ganze Reihe an Gemeinden am „Rad“ und untersagen global das Übernachten in den Kitas, weil sie a) Überhaupt nicht wussten, dass darin übernachtet wird und b) überhaupt keine Ahnung haben, ob das die Genehmigungen der einzelnen Kitas überhaupt hergeben und c) nun einfach „pauschal“ davon ausgehen, dass dem nicht so ist. Was man aber so pauschal gar nicht sagen kann. Weshalb auch das Heimatministerium runterkocht und erklärt: Natürlich könne man weiterhin in den Kitas übernachten. Sofern entweder die Baugeschreibung dies hergibt oder man eine entsprechende Genehmigung hat.