Info aus den Räten der Stadt Köln 07.06.2018
Folgende Beschlüsse beziehungsweise Auskünfte mit Kita-Zusammenhang wurden gemäß Ratsinformationssystem der Stadt Köln im Zeitraum Februar – Mai gefasst:
08.05.2018: Vierzehnter Statusbericht zum Ausbau der Kindertagesbetreuung in Köln: Herr Bürgermeister Dr. Heinen erinnert, dass die dezidierte stadtteilbezogene Auswertung alle zwei Jahre herausgegeben werde.
Frau Dr. Butterwegge dankt für die dezidierte Information. Sie fragt nach der Trägerschaft auf Seite 3 und bittet um Aufnahme der Trägerschaften in die zukünftigen Statusberichte. Es sei zu lesen, dass ein Drittel der Einrichtungen städtische Kitas seien. Sie interessiert der Prozentsatz der Plätze, der durch die städtischen Kitas bereitgestellt werde. Sie merkt an, dass das Ausbautempo vor dem Hintergrund eines Bedarfs von 6000 Plätzen deutlich zu langsam sei. Im aktuellen Jahr seien 215 U3 Plätze und im nächsten Jahr 586 U3 geplant. Sie kritisiert, dass von den 2018/19 31 geplanten Kitas nur 9 im linksrheinischen Raum, und davon lediglich zwei in den verdichteten Innenstadt Bezirken, verortet seien. Sie resümiert, dass der Kita-Bau deutlich zu langsam und nicht überall voranschreite. Abschließend fordert sie Konzepte, wie der Kita-Ausbau perspektivisch gestalten werden könne, um diese Defizite zu beheben. Herr Krücker stellt fest, dass die Ausbaugeschwindigkeit vor den steigenden Kinderzahlen deutlich gesteigert werden müsse. Er weist darauf an, dass die Dynamik sich erst ändere, wenn das Trägeranteilsystem geändert werde. Herr Pfeuffer sagt Frau Dr. Butterwegge eine schriftliche Beantwortung zu. Er weist auf den besonderen Nachholbedarf des rechtsrheinischen Raums im Kita-Bau hin. Es stimme, dass der Kita-Ausbau einer stärkeren Dynamik bedürfe. Die Versorgungsquote steige von derzeitig 40 Prozent im nächsten Jahr auf 42 Prozent. Jedoch seien die Prognosen zum Bevölkerungswachstum hinsichtlich der Kinder unter drei Jahren in Köln bereits jetzt überholt. Die Herausforderung sei enorm. Herr Gümüs dankt für die Mitteilung. Es sei ihm wichtig den Fokus auch auf den Ü3- Bereich zu richten, denn die Entwicklung der Zahlen des U3-Bereichs werde in geraumer Zeit auch für den Ü3-Bereich gelten. Dieser dürfe daher nicht vernachlässigt werden. Im letzten Statusbericht habe die avisierte Zielquote 99 Prozent betragen. Aktuell sei eine Versorgungsquote von 96,2 Prozent erreicht. Unter den 2016/17 und 2017/18 startenden Kindertagesstätten befindet sich keine einzige Elterninitiative.
Liste bilingualer Kindertagesstätten in Köln.
Errichtung einer 3-gruppigen Kindertagesstätte mit einer Dienstwohnung auf dem Grundstück Taborplatz 3-9 (Gemarkung Longerich, Flur 21, Flurstück 3341): Das geplante Gebäude soll die vorhandenen ersetzen. Das Baugrundstück hat eine Fläche von 5096 qm einschließlich des Grundstücksanteils, der mit einer Kirche und mit Gemeinderäumen bebaut ist.
Gebührenbescheide für Kindertagesstätten: Bescheide über die Elternbeiträge der Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offenen Ganztagsschulen werden ganzjährig erstellt. Soweit damit Nachforderungen für die Vergangenheit berechnet werden, haben diese die gesetzliche Fälligkeit von 33 Tagen ab Tagesdatum. Im Jahr 2017 ist es nach der Einführung von Little Bird als Software zur Vergabe von Kita-Plätzen zu Verzögerungen bei der Meldung von neuen Verträgen gekommen. Daher konnten viele Beitragsbescheide erst später als üblich erstellt werden. Es wird daher auch zu Bescheiden gekommen sein, deren erste Fälligkeit kurz vor Weihnachten gelegen hat. Viele Eltern haben aber darauf gedrängt, ihre Bescheide noch in 2017 zu bekommen, damit sie die Elternbeiträge als Kinderbetreuungskosten steuerlich für das Jahr 2017 geltend machen können. Voraussetzung dafür ist die tatsächliche Zahlung noch in 2017; außerdem gelten Höchstgrenzen.
Anerkennung von Kindertagesstätten in den Bereichen plusKita und Sprachförderung: PlusKita-Einrichtungen werden mit jeweils landesseitig 25.000 Euro gefördert, Kitas mit zusätzlicher Sprachförderung mit 5.000 Euro. Die Kitas, die mit Mitteln aus der freiwilligen städtischen Förderung analog der plusKita-Konzeption gefördert werden, erhalten ebenfalls 25.000 Euro. Damit die Landesmittel nicht verfallen, war ein ergänzender Beschluss des JHA erforderlich, mit dem Ersatz- bzw. Nachrücker-Einrichtung benannt wurden.
Denn unter den 127 anerkannten plusKita-Einrichtungen und den 401 anerkannten Einrichtungen mit zusätzlicher Sprachförderung befanden sich auch die 2-gruppige Kindertagesstätte Causemannstr. 29 im Stadtteil Merkenich (Träger: Sozialdienst Kath. Männer e.V.), die in einem Haus des Amtes für Wohnungswesen angesiedelt war, das nun aus baulichen Gründen abgerissen und neugebaut werden muss. Der Mietvertrag musste daher gekündigt werden. Die Kita hat Fördermittel über plusKita und Sprachförderung erhalten. Sowie die 2-gruppige Kindertagesstätte Klerschweg 2 im Stadtteil Bayenthal (Träger Stadt Köln), die aus baulichen Gründen zum 1.8.2018 geschlossen werden muss. Die Kindertagesstätte hat Sprachfördermittel erhalten. Und die 2-gruppige Kita Ulrich-Brisch-Weg 1 im Stadtteil Junkersdorf. Diese Kita konnte aufgrund der räumlichen Gegebenheiten nur Plätze Ü3 anbieten. Der Träger rainbowtrekkers konnte durch die Übernahme der Räumlichkeiten in seiner im gleichen Gebäude daneben liegenden Kita sein Angebot auf Plätze Ü3 erweitern.
Zum Ersatz wurden durch den Jugendhilfeausschuss bestimmt:
1. Die Anerkennung der Kita Martha-Mense-Str. 18 in Trägerschaft der Stadt Köln im Stadtteil Kalk als plusKita-Einrichtung gemäß §16a in Verbindung mit § 21 a KiBiz. Die Einrichtung ersetzt die Kita Causemannstr. 29 des Trägers Sozialdienst Kath. Männer e.V..
Kindertagespflege nach § 23 SGB VIII – Festlegung eines Betrags für Mahlzeiten
Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Köln beschloss:
1. ab dem 08.2018 die Festlegung eines angemessenen Betrages für Mahlzeiten von Kindern in Kindertagespflege gem. § 23 (1) Kinderbildungsgesetz (KiBiz) auf maximal 100,00 Euro pro Monat und Kind bei einer fünftägigen Vollverköstigung (Frühstück, Mittagessen, Snack, Getränke)
2. werden weniger Tage wöchentlich betreut, reduziert sich die Summe entsprechend
3. die jährliche Erhöhung des Referenzwertes um jeweils 0,6 Punkte.