Anforderungen an Spielgruppen
Die Anforderungen an Spielgruppen sind vor einigen Jahren beträchtlich angehoben worden. Zugrunde liegt die Grundlogik, dass, je jünger die betreuten Kinder sind und desto zeitlich umfassender die Fremdbetreuung erfolgt, im Sinne des Kindeswohls auch höhere Maßstäbe anzulegen sind, was die Qualifizierung der Mitarbeitenden, die Konzeption aber auch die Räumlichkeiten anbelangt.
In Folge dessen benötigen Spielgruppen, die gegenwärtig eine Betriebserlaubnis erhalten, u.a. zwinglich eine pädagogische Fachkraft als Leitung, eine pädagogische Konzeption, einen Hauptraum von mind. 45qm zzgl. eines Ruheraumes, einen direkt angrenzenden und alleingenutzten Sanitärbereiches und der Möglichkeit zur Küchennutzung sowie ein Außengelände in unmittelbarer Nähe.
Im Gegenzug können maximal zehn Kinder ab einem Jahr für 2-5x die Woche 3-4 Stunden täglich durch eine sozialpädagogische Fachkraft und eine feste weitere geeignete Kraft betreut werden. Das Problem hierbei ist, dass zwar die Anforderungen hochgeschraubt wurden auf ein Niveau, was fast jenem der übrigen Kindertagespflege entspricht, allerdings mit dem Unterschied, dass Spielgruppen in Köln keinerlei finanzielle Förderung erhalten.
Regelmäßige Fremdbetreuung über einen längeren Zeitraum bedarf immer einer Betriebserlaubnis. Anderenfalls kann der Betrieb der Einrichtung jederzeit und sofort durch das Landesjugendamt untersagt werden. Da Elterninitiativen oft etwas unter Informationsverlust leiden: Ist eure Einrichtung nicht mehr Kibiz-Web gemeldet, so habt ihr offenbar KEINE Betriebserlaubnis und in diesem Fall raten wir dringend zu einer sofortigen umfassenden fachlichen Beratung z.B. durch KEKS.