Illegale Gruppen?
Aus der Beratung: Inhabergeführte Einrichtungen machen sich gern ein bisschen über Elterninitiativen lustig mit der Aussage „Die wissen nicht, wo ihre Betriebserlaubnis ist“. Mit zusammen 36 Jahren Erfahrung in der Fachberatung kommen aber auch die hiesigen KEKS-Beraterinnen zu keiner abweichenden Einschätzung.
Die Betriebserlaubnis ist Voraussetzung für den Betrieb einer Einrichtung, in der (mehrere) Kinder durch (eingestelltes oder selbständiges) Personal und außerhalb der eigenen Privatwohnung regelmäßig betreut werden. Auch Tageseltern benötigen eine Betriebserlaubnis, klassische Babysitter hingegeben oft nicht. Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis bestehen in Abhängigkeit von Kinderanzahl und deren Alter und beziehen sich u.a. auf die Größe und Ausstattung der Räume sowie die Qualifizierung der Leitung.
Sollte es da draußen Einrichtungen geben, die nicht wissen, ob sie über diese notwendige Betriebserlaubnis verfügen, sollten und könnten das ganz einfach herausfinden. Erhält man als Einrichtung/Verein vom Jugendamt, Land usw. Fördergelder für die Betreuung der Kinder, hat man eine. Ebenso hat man eine, wenn man als Spielgruppe zwar keine Fördergelder erhält, aber aufgefordert wird, Meldebögen über Kibiz-Web abzugeben. Letzteres müssen nämlich auch Spielgruppen machen. Es werden aber nur jene angeschrieben, welche über eine Betriebserlaubnis verfügen.
Stellt ihr fest, offenbar eine Genehmigung zu haben und nur nicht zu wissen, wo die ist (und was drinsteht), so ruft doch einfach beim Landesjugendamt (LVR) an, ob euch ersatzweise eine Kopie der erteilten Betriebserlaubnis zur Verfügung gestellt werden könnte. Und wenn ihr stattdessen feststellt, womöglich keine zu haben, so wäre ein Beratungsgespräch bei uns mehr als nur überfällig und dringend angezeigt. Und wer sichergehen möchte, dass seine Betriebserlaubnis künftig nicht mehr versehentlich „verloren“ geht durch Vorstandswechsel u.ä. kann (sofern Mitglied) auch gern eine Kopie bei uns hinterlegen lassen. Die werden wir dann allen Vorstands-Nachfolgern proaktiv zur Einsicht anbieten.
Wer glaubt, dass es sich ohne Betriebserlaubnis doch auch gut leben lässt, sei auf das persönliche Problem hingewiesen, welches eintritt, wenn der Einrichtung überraschend der Betrieb ab sofort und für immer untersagt würde und das finanzielle Risiko, wenn die Kündigungsfrist des Personals und/oder der Räumlichkeiten dann aber trotzdem drei Monate betragen würde.