Verwendungsnachweis – und nu?
Nochmal zum Thema Verwendungsnachweise und wie man gewisse Fallstricke umschiffen kann (wobei ich gerne auf unsere anstehende Fortbildung für Finanzen hinweise, die nun doch ONLINE stattfindet -> siehe Veranstaltungen).
Zunächst einmal muss immer von jedem Vorstand die Belegung und die Personaldecke und -qualifikation im Auge gehalten werden. Ja, das hat relevante Auswirkungen auf die Finanzierung. Da geht es auch darum, wie alt die Kinder sind und wie sich deren Alter wohl entwickeln wird.Ja, das ist naheliegend, aber bei den Anmeldungen/Aufnahmen eben bereits zu beachten und nicht erst beim Verwendungsnachweis. Doch es geht noch weiter….
Bevor man den Verwendungsnachweis erstellt, ist folgendes geboten:
a) Endabrechnung erstellen.
b) VORLÄUFIGEN Verwendungsnachweis für eigene Zwecke erstellen und durchspielen.
c) ergeben sich daraus Rückforderungen, müssen diese im Verwendungsnachweis unter VERBINDLICHKEITEN gebucht werden und in gar keinem Fall und niemals nie unter „Rücklage“.