Kein Bedarfsnachweis 45h mehr
Info von unseren Münsteraner Kollegen:
„Früher mussten Eltern, die einen Ganztagsplatz für ihr Kind in Anspruch nehmen wollten, ihren Bedarf für eine Ganztagsbetreuung nachweisen. Über das „WIE“ gab es damals einige Unstimmigkeiten (Arbeitgeberbescheinigung, Pflegebescheinigung bei Pflege Angehöriger, Selbsterklärung etc.).
In der Zwischenzeit gab es ein Gerichtsurteil, dass Eltern den Betreuungsbedarf selber bestimmen dürfen. Aus diesem Selbstbestimmungsrecht folgt, dass Ihr bei der Vergabe von Kitaplätzen keine Nachweise oder Selbstauskünfte mehr benötigt, um Ganztagsbetreuungsplätze an Eltern und ihr Kind zu vergeben. Sollte die „Berufstätigkeit“ eins Eurer Platzvergabekriterien sein, dürft Ihr natürlich weiterhin einen entsprechenden Nachweis des Arbeitgebers verlangen, aber nicht darüber, welchen Umfang diese Berufstätigkeit hat. Natürlich ist und bleibt Euer Angebot an Betreuungszeiten (25 / 35 / 45 h) weiterhin in erster Linie auch abhängig von der Rahmenstrukturplanung mit dem zuständigen Jugendamt.“