Kranke Kinder in der Kita
Eine Info unserer Münsteraner Kolleg*innen: Kranke Kinder in der Kita: In einem Parade-Infoschreiben des Gesundheitsamtes Münster wird u.a. dargestellt, in welchen Fällen Kinder nicht in die Kita gebracht werden dürfen und ab wann der Kita-Besuch nach einer Erkrankung wieder möglich ist. Das steht aber im Mitgliederbereich der Münsteraner, auf welches Ihr keinen Zugriff habt, deswegen alternativ: https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Merkblaetter/Wiederzulassung/Wiederzulassung_Tabelle.pdf?__blob=publicationFile
Etwas niederigschwelliger und nicht explizit auf meldepflichtige Krankheiten bezogen ist das Plakat der DGUV zum Thema. Diese erläutert: „Kranke Kinder dürfen eine Kindertagesbetreuung nicht besuchen – sie gehören nach Hause. Wenn eine Kindertagesbetreuung klare Hausregeln dazu aufstellt, lassen sich Diskussionen mit den Eltern vermeiden, ob das Kind aus Sicht der Einrichtung zu krank für den Besuch einer Kindertagesbetreuung ist. Das Plakat in sieben Sprachen unterstützt bei der Erklärung und Durchsetzung der Regeln.
Die auf dem Plakat formulierten Empfehlungen sind sehr eng mit dem Berufsverband der Kinder- und Jugendärzt*innen e.V. (BVKJ) abgestimmt. Diese sehen 24 Stunden Karenzzeit bei Durchfallerkrankungen als ausreichend an. Ebenso spricht medizinisch nichts dagegen, das Kind bereits nach 24 Stunden Fieberfreiheit wieder zur Kindertagesbetreuung zu schicken, wenn der Allgemeinzustand gut ist. Nur in Ausnahmen wird bei Durchfallerkrankungen eine bakterielle oder virale Ursache kinderärztlich bestätigt. Ergibt diese eine infektiöse Gastroenteritis, so gelten selbstverständlich die 48 Stunden. Im Alltag der Kindertagesbetreuung kommen allerdings häufiger nicht infektiöse Ursachen vor. Bitte haben Sie Verständnis, wenn ein solches Plakat, was immer auch nur als Empfehlung zu verstehen ist, nicht alle erdenklichen Fälle für jeden zufriedenstellend abdecken kann.“