Stellungnahme der LAGE zu „ABC-Klassen“
Die Landesarbeitsgemeinschaft Elterninitiativen (LAGE NRW) hat eine Stellungnahme zum Gesetzentwurf „Einführung schulischer Vorkurse zur Förderung der Sprachkompetenz (18. Schulrechtsänderungsgesetz)“ verfasst. Obwohl die geplanten Maßnahmen, je nach konkreter Ausgestaltung, in den Aufgaben- und Verantwortungsbereich der Kindertageseinrichtungen eingreifen können (u. a. Durchführung in Räumen einer Kindertageseinrichtung; Beförderung von Kita-Kindern durch den Schulträger; Kooperations- und Übergabeprozesse) sind Kita-Verbände im Rahmen des laufenden Beteiligungsverfahrens nicht involviert worden. Für uns steht außer Zweifel, dass die sozialpädagogischen Fachkräfte in den Kindertageseinrichtungen die Expert:innen für frühkindliche Entwicklung und Spracherwerb sind.
Hier die vollständige Stellungnahme der LAGE zu den ABC Klassen
Die zentralen Kritikpunkte der LAGE am Entwurf sind:
1. Gefährdung von Bindung und emotionaler Sicherheit
Verpflichtende schulische Vorkurse reißen Kinder im sensiblen Vorschulalter aus ihrem vertrauten Kita-Umfeld. Damit werden stabile Bindungen zu Bezugspersonen unterbrochen – obwohl Bindung die zentrale Voraussetzung für Sprachlernen und Bildungsfähigkeit ist. Eine Differenzierung zu Kindern, die keine Kindertageseinrichtung oder eine Kindertageseinrichtung besuchen, ist erforderlich. Für Kinder, die keine Kindertageseinrichtung besuchen, besteht die Möglichkeit, in zertifizierten Familienzentren spezifische Sprachförderangebote (gemäß KiBiz §18, §19 & §42 Abs. 1 Punkt 4) zu erhalten.
2. Strukturelle Kindesmissachtung
Statt Kindertageseinrichtungen und Familienzentren personell und finanziell so auszustatten, dass Sprachförderung dort wirksam gelingt, werden Kinder verpflichtet, zusätzliche institutionelle Wege zu gehen. Systemdefizite werden auf Kinder verlagert.
3. Stigmatisierung durch frühe Selektion
Die verpflichtende Zuweisung zu ABC-Klassen stellt eine defizitorientierte Frühselektion dar. Kinder werden bereits vor Schuleintritt als „nicht ausreichend“ markiert. Dies widerspricht dem Diskriminierungsverbot nach Art. 2 UN-KRK.
4. Frühverschulung widerspricht entwicklungspsychologische Erkenntnissen
Vorschulkinder lernen in Beziehung, Spiel und Sicherheit – nicht in schulischen Förderformaten. Der Gesetzentwurf ignoriert grundlegende entwicklungspsychologische Erkenntnisse. Weder die räumliche Ausstattung noch die Materialien und auch nicht die Qualifikation der Grundschullehrkräfte ist auf die frühkindliche Pädagogik ausgerichtet. Es verstört uns, zu lesen, dass im Entwurf zu ABC Klassen (Vorkurse) digitale Tools als geeignete Lösung für die frühkindliche Sprachförderung gesehen werden.
Kindeswohlorientierte Alternative
• Vorrangige Investitionen in Kitas und Familienzentren (Fachkräfte, Personalschlüssel, Sprachförderung)
• Alltagsintegrierte und beziehungsbasierte Sprachbildung
• Verpflichtende Kooperation zwischen Kita und Schule statt institutioneller Herauslösung (wie in KiBiz §30 und SchulG §36 vorgesehen)
• Keine verpflichtende Separation von Kindern

