Betriebliche Altersvorsorge
Als Arbeitgeber:in muss man seinen Mitarbeitenden eine sogenannte Entgeldumwandlung ermöglichen. Dies bedeutet, dass Mitarbeitende verlangen dürfen, dass ein Teil ihres Bruttogehaltes in eine betriebliche Altersvorsorge eingezahlt wird. Hierfür ist durch Arbeitsgeber:in eine Möglichkeit anzubieten. Spart man als Arbeitgeber:in durch diese Gehaltsumwandlung Sozialabgaben ein, ist ein Pflichtzuschuss hinzuzugeben.
Bei kleinen Unternehmen ist der sinnvollste Weg zumeist, dass Arbeitgeber:in einen einheitlichen Versicherer/Versorgungskasse/Makler aussucht und einen Rahmenvertrag mit diesem abschließt. Diesem können die Mitarbeitenden beitreten (oder darauf verzichten). Die Beiträge laufen über die Gehaltsabrechnung.
Andere Option und -genaugenommen für alle- mit mehr Arbeit verbunden:
jede:r Mitarbeitende:r sucht sich eigenen Vertrag, Horror. Dann haben Arbeitgeber:in und Personalbuchhalter:in viel Freude mit x verschiedenen Formularen, Zahlungswegen, korrekte steuer-/sv-rechtliche Behandlung usw.
Zudem kann der Arbeitgeber vorab entscheiden, ob er nur eine Entgeldumwandlung ermöglicht (+den oben genannten Pflichtzuschuss) oder freiwillig einen höheren Zuschuss gewähren kann.
Wer sich auf einen Tarifvertrag bezieht oder diesen hat, sollte diesen bitte zu den dort festgelegten Regeln zur betrieblichen Altersvorsorge prüfen! Vielleicht ist Versorgungskasse oder Zuschuss dort bereits definiert?
Empfehlenswert ist grundsätzlich ein spezialisierter bAV-Makler, gern mit Erfahrungen im sozialen Bereich und mit kleinen Betrieben. Zwei unserer Einrichtungen haben uns bereits wissen lassen, von wem sie betreut werden, das könnte bei uns erfragt werden.

