Förderanträge für piA Kinderpfleger:innen
Info unser Münsteraner Kolleg:innen: Das MKJFGFI informiert zur piA-K Förderrichtlinie 2026: Über die Plattform „Förderung.NRW“ können Anträge auf Zuwendungen für die Durchführung von Ausbildungen zum/r staatlich geprüften Kinderpfleger*in in dem Zeitraum vom 1. August 2026 bis zum 31. Dezember 2027 gestellt werden. Wer zuerst kommt, mahlt zuerst!
„Wie schon für den Zeitraum 1. August 2025 bis zum 31. Dezember 2026 handelt es sich um einen Festbetrag in Höhe von insgesamt 11.900 Euro für maximal 900 Plätze. Antragsfrist ist der 31. August 2026, es gilt zudem das „Windhundprinzip“. Die Förderung adressiert insbesondere Ausbildungsplätze für junge Menschen, die eine Erstausbildung absolvieren. Träger, die beispielsweise Kita-Helfer*innen zu Kinderpfleger*innen qualifizieren wollen, sollten vor Antragstellung die Möglichkeiten einer gegebenenfalls besser geeigneten Beschäftigtenqualifizierung bei der zuständigen Agentur für Arbeit prüfen.
Die Möglichkeit der Antragstellung auf Förderung.NRW finden Sie hier: https://www.xn--frderung-n4a.nrw/onlineantrag/programm/237/programmJahr/2026
Die piA-K Förderrichtlinie 2026 finden Sie hier: 12.05.2026 Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen zur Förderung einer Qualifizierung in Kindertageseinrichtungen zur staatlich geprüften Kinderpflegerin beziehungsweise zum staatlich geprüften Kinderpfleger im Zeitraum von August 2026 bis Juli 2028 | RECHT.NRW.DE <https://recht.nrw.de/lrmb/verwaltungsvorschrift/12052026-richtlinie-zur-gewaehrung-von-zuwendungen-zur-foerderung-einer/>
Weitere Informationen können Sie auch der Pressemitteilung des MKJFGFI entnehmen: https://www.mkjfgfi.nrw/landesregierung-setzt-foerderung-von-900-praxisintegrierten-ausbildungsplaetzen-fuer-angehende.“

